Erstellt am 19.04.2006 um 18:15 Uhr von Kölner
§ 15 KSchG hilft weiter. Und Du wirst erkennen, dass der Kündigungsschutz einer/eines Vorsitzenden genau so gross und klein ist, wie der eines normalen Mitgliedes!
Erstellt am 19.04.2006 um 18:58 Uhr von willi wild
es ist gut das der br widersprochen hatte.
warum bist du denn abgewählt worden und was wird dir denn eigentlich vorgeworfen?
hat der arbeitgeber das arbeitsgreicht angerufen zwecks ersetzung der zustimmung?
bist du in einer gewerkschaft oder hast du ein privaten rechtsschutz?
wenn ja sofort einschalten!!
Erstellt am 19.04.2006 um 21:56 Uhr von Fayence
Hallo Trulla,
auch als Ex-BRV sollte man/frau doch zumindest auf 1 Kommentar zum BetrVG zurückgreifen können. Egal in welchem Kommentar, stehen viele schlaue Dinge zum Thema §103 geschrieben, in Deiner Situation eine lesenswerte Lektüre.
Und seid wann äußert ein AG wiederholte Bitten auf "fristlose Kündigung" ??Du bist da wohl im falschen Film! Hat Dein AG denn eine "ersatzweise fristgerechte Kündigung" angeboten? Wie ist denn der Widerspruch Deiner BR-KollegInnen formuliert worden?
Unterm Strich tätest Du aber gut daran, mit den 4 DIN4 Seiten einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Gruß
Fayence
Erstellt am 20.04.2006 um 07:00 Uhr von Didi
Hallo Trulla,
also ohne einen wirklich driftigen Grund kann einem Betriebsrat nicht gekündigt werden!! Der besondere Kündigungsschutz eine Betriebsrates ist eindeutig im Gesetz verankert! Es sei denn du hast die oft zitierten "Goldenen Löffel" geklaut etc.! Wenn das nicht der Fall ist, hat dein Arbeitgeber keine Chance!!!
Trotzdem kann ich mich dem Rat von Fayance nur anschließen, suche einen Anwalt auf, damit du für alle Fälle gewappnet bist (hoffe Du bist in der Gewerkschaft, weil es dort die besten Leute für solche Fälle gibt.)
Erstellt am 20.04.2006 um 15:52 Uhr von Trulla
Hallo
Ersteinmal danke für die zahlreichen Antworten auf meine letzten Beitrag von gestern . Tja nun hat die Stadt ein Beschäftigungsverbot gegen mich auferlegt .
Sie glauben nur den Kollegen und nicht mir.
Natürlich habe ich einen Anwalt eingeschaltet . Kann mir jemand sagen wie lange dieses Beschäftigungsverbot gilt ?
Gilt es für immer ??????????????
Erstellt am 20.04.2006 um 16:19 Uhr von Fayence
" Kann mir jemand sagen wie lange dieses Beschäftigungsverbot gilt ? Gilt es für immer ??????????????"
Trulla,
Deinen identischen Beitrag "24578" hast Du heute schon in einem gesonderten Thread gestellt und zumindest 2 Antworten darauf erhalten. Auch wenn Dir diese Antworten vielleicht nicht in den Kram gepasst haben, ist es keine Art, Beiträge einfach zu löschen!!!
Ich erlaube mir daher, Dir auch an dieser Stelle noch einmal zu bescheinigen, daß die obigen Fragen mit Sicherheit von keinem Forums-Teilnehmer beantwortet werden können. Da bist Du bei Deinem Anwalt mit Sicherheit besser aufgehoben!!
Fayence