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Wahllistenaustausch - was muss der Wahlvorstand tun?

A
Amy
Nov 2016 bearbeitet

Brauche dringend Hilfe ! Unsere Wahlliste wurde heute früh heimlich ausgetauscht und ein Arbeitnehmer gestrichen ,den ich als Wahlvorschlag abgegeben habe !Die Frist endet heute 24 Uhr !Habe Einspruch eingelegt,wie hat die Wahlkommision sich jetzt nach Ablauf der Frist zu verhalten ? Bitte brauche dringend eure Hilfe !!!

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Community-Antworten (3)

O
otto

02.02.2006 um 23:08 Uhr

Hallo Amy, wenn das stimmt, was Sie vermuten, haben sich der/die "Täter" auf jeden Fall strafbar gemacht. In Betracht kommen Urkundenfälschung, Wahlfälschung usw.). Dagegen gibt es nur ein Mittel: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Wenn der Wahlvorstand jetzt einfach weiter macht als ob nichts geschehen wäre, könnte man versuchen, per einstweiliger Verfügung den Fortgang der Wahl zu stoppen. Ob das möglich ist, weiss ich nicht. Dazu braucht man viel mehr Informationen. Mein Rat: Gehen Sie morgen zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und holen sich dort sachkundigen Rat. Mit dem Anwalt können Sie auch das weitere Vorgehen erörtern. Gutes Gelingen wünscht otto

RI
Ramses II

03.02.2006 um 00:34 Uhr

Amy,

für mich ist das nicht verständlich. Was heißt "heimlich ausgetauscht"? Die Liste ist doch bereits eingereicht wenn ich Dich richtig verstehe? Wie kann da noch jemand etwas "austauschen"?

E
einfachIch

03.02.2006 um 14:00 Uhr

also etwas verwirrend ist es schon was amy hier schreibt.

"... und ein Arbeitnehmer gestrichen ,den ich als Wahlvorschlag abgegeben habe " vielleicht hatte die vorgeschlagene person ihre zustimmung durch unterschrift verweigert ? und sich selbst gestrichen ? wie ausgetauscht, lag diese liste irgendwo öffentlich aus ? wer oder was steht auf der neuen liste? wurden teile (z.b. stützunterschriften) der ersten liste in die zweite übernommen ?

die hier nur wagen angaben, machen es auch dem wahlvorstand schwer zu entscheiden, wenn es nicht mehr infos gibt.

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