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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlausschreiben auch an Außendienstmitarbeiter am selben Tag?

P
pajoe
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe nochmal eine Frage zur Fristwahrung beim Wahlausschreiben.

Wir haben 2 Büros und einige Hausmeister, welche normalerweise nicht in die Büros kommen. Ist es nun zwingend erforderlich, dass alle Hausmeister am selben Tag des Aushangs auch das Wahlausschreiben ausgehändigt bekommen?

Oder reicht es, wenn man diese telefonisch über dessen Existenz und den Ort des Aushangs informiert und ihnen im Laufe der folgenden Tage dieses noch aushändigt?

Danke für eure Hilfe

Pajoe

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Community-Antworten (2)

H
Homeland25

19.04.2006 um 14:29 Uhr

Siehe § 3 der Wahlordnung Abs. 3 und 4: Nicht jeder einzelne AN muss ein Expemplar ausgehändigt bekommen, sondern das Wahlausschreiben ist an einem zugänglichen Ort aufzuhängen und zu veröffentlichen.

B
Benno_BRB

19.04.2006 um 17:26 Uhr

Homeland hat schon recht!

Wir haben das Wahlausschreiben per Post an die Kranken und an die Urlauber übersandt. Kollegen und Kolleginnen, díe Auswärts arbeiten haben wir in diesen Personenkreis mitaufgenommen. Alle Anderen, die nur für ein paar Tage nicht da waren, haben das Wahlausschreiben ja bekommen, als sie wieder da waren. Ergo wenn diese beiden Hausmeister einmal die Woche eintrudeln, dann informiert sie davon, dass sie sich das Wahlausschreiben durchlesen sollten und bei Fragen an den Wahlvorstand herantreten sollen....

...zumindest würden wir so verfahren...

Benno

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