Erstellt am 19.04.2006 um 12:29 Uhr von Homeland25
Siehe § 3 der Wahlordnung Abs. 3 und 4: Nicht jeder einzelne AN muss ein Expemplar ausgehändigt bekommen, sondern das Wahlausschreiben ist an einem zugänglichen Ort aufzuhängen und zu veröffentlichen.
Erstellt am 19.04.2006 um 15:26 Uhr von Benno_BRB
Homeland hat schon recht!
Wir haben das Wahlausschreiben per Post an die Kranken und an die Urlauber übersandt. Kollegen und Kolleginnen, díe Auswärts arbeiten haben wir in diesen Personenkreis mitaufgenommen. Alle Anderen, die nur für ein paar Tage nicht da waren, haben das Wahlausschreiben ja bekommen, als sie wieder da waren.
Ergo wenn diese beiden Hausmeister einmal die Woche eintrudeln, dann informiert sie davon, dass sie sich das Wahlausschreiben durchlesen sollten und bei Fragen an den Wahlvorstand herantreten sollen....
...zumindest würden wir so verfahren...
Benno