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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aushhang machen - wer muss das genehmigen - WV ??

S
Smoker1
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben einige Unklarheiten unter anderem 2 ausgehangene Schreiben, die Falschaussagen über eine Liste enthalten. Das eine Schreiben kommt nicht vom Wahlvorstand, das andere wurde an den Wahlvorstand mit der Bitte um Veröffentlichung herangetragen. Es gibt eine Richtigstellung und eine Stellungnahme der betroffenen Liste. Der Aushangort ist öffentlich. Muß es der Wahlvorstand genehmigen ob eine Richtigstellung und eine Stellungnahme ebenfalls ausgehängt werden darf?

2.90301

Community-Antworten (1)

K
Klaus

18.04.2006 um 16:09 Uhr

Der Wahlvorstand ist nicht weisungsbefugt, was Aushänge angeht.

Viele Grüße Klaus

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