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Anfechtungsfrist abwarten?

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LucieBee4444
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, muss die Anfechtungsfrist von 2 Wochen abgewartet werden, bevor die konstituierende Sitzung abgehalten wird? Ist das gesetzlich vorgeschrieben oder ist das eine Kann-option?

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Community-Antworten (1)

C
celestro

28.05.2018 um 21:31 Uhr

Die 2 Wochen Frist ist lediglich für die Anfechtung wichtig. Niemand braucht Sie für irgendetwas abzuwarten.

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