Erstellt am 21.03.2018 um 21:05 Uhr von celestro
"weil am Tag der Wahl weniger Leiharbeiter beschäftigt waren als vorher."
Woraus resultiert denn diese Veränderung zum Wahltag ?
"Meine Frage wäre, wie lange es dauert bis ein Schreiben vom Arbeitsgericht kommt"
das kann niemand sagen
Erstellt am 21.03.2018 um 21:39 Uhr von MaJoK
Frag doch einfach die Kollegen ob sie eine Klage eingereicht haben.
Erstellt am 21.03.2018 um 23:37 Uhr von Pjöööng
Tolle Idee, diesen Deppen auch noch zu fragen. Da kann man ihm ja gleich die E*er kraulen.
Von hundert angedrohten Wahlanfechtungen werden vermutlich nicht einmal eine handvoll tatsächlich eingereicht.
"weil am Tag der Wahl weniger Leiharbeiter beschäftigt waren als vorher. "? Auch wegen des Wetters? Solch eine Begründung ist doch absoluter Quatsch!
Erstellt am 22.03.2018 um 05:07 Uhr von BerndA
Danke für die Antworten.
Ja der Arbeitgeber hat dies mit einer niederigeren Produktivität an dem Tag begründet. Jetzt wollen die Personen die nicht in den BR gewählt wurden wegen „Beeinflussung durch Arbeitgeber“ die Wahl anfechten, da sie viel Werbung bei den Leiharbeitern gemacht haben und diese dann ausgerechnet an dem Tag nicht anwesend waren.
Bekommt der gewählte BR dann einen Brief vom Arbeitsgericht, falls die Wahl wirklich angefochten wurde?
Erstellt am 22.03.2018 um 07:20 Uhr von celestro
Wenn das zu kurzfristig erfolgte und die Leiharbeiter keine Briefwahl mehr beantragen konnten, könnte das möglicherweise einen Einfluss auf die Wahl gehabt haben.
Aber das wäre ja reines Problem des AG. Warum man dann als WV nicht schlafen kann.....
Erstellt am 22.03.2018 um 08:00 Uhr von nicoline
"weil am Tag der Wahl weniger Leiharbeiter beschäftigt waren als vorher."
Ja und? Für die Anzahl der Beschäftigten ist der Tag des Wahlausschreibens maßgebend und am Tag der Wahl darf nicht einmal mehr die Wählerliste aktualisiert werden. Ich versteh nicht ganz, wo das Problem ist?
Erstellt am 22.03.2018 um 09:44 Uhr von MaJoK
Nur mal so zum Verständnis, die Leiharbeiter waren vor und nach der Wahl beschäftigt?
Einen entsprechenden Vertrag kann man nicht einfach so kündigen, da gibt es ja auch Fristen und eure Wahl hätte dann genau zu einem 15 oder 30 stattfinden müssen.
War es so?
Und selbst wenn, wer hat den Leiharbeitern gesagt, das sie an dem freien Tag nicht an der Wahl teilnehmen dürfen? Sie hätten ja ihre Stimmzettel abgeben können.
Ihr müsstest dann ja auch eine Menge an Stimmzetteln übrig gehabt haben, da diese ja nach der Wählerliste erstellt werden.
An deiner Stelle würde ich hoffen das irgendwer die Wahl anficht!!!!
Da hat wohl jemand sich viel Mühe gegeben die Wahl zu beeinflussen.
Wessen Interessen vertritt der gewählte Betriebsrat? AG nah oder wie es richtig wäre AN nah.
Erstellt am 22.03.2018 um 11:21 Uhr von Pjöööng
Zitat (MaJoK):
"Einen entsprechenden Vertrag kann man nicht einfach so kündigen, da gibt es ja auch Fristen und eure Wahl hätte dann genau zu einem 15 oder 30 stattfinden müssen."
Das ist Unsinn!
Zitat (MaJoK):
"An deiner Stelle würde ich hoffen das irgendwer die Wahl anficht!!!!
Da hat wohl jemand sich viel Mühe gegeben die Wahl zu beeinflussen."
Ja! Und die Erde ist hohl, drinnen leben die N*zis, die Mondlandung hat nie stattgefunden und Elvis lebt.
Erfahrungssatz Nr. 1: Wer vor der Wahl davon spricht, dass er diese anfechten wird ist in der regel ein Wichtigtuer. Wichtigtuer sollte man nicht auch noch füttern.
Erfahrungssatz Nr. 2: Nicht jede Wahlanfechtung wird überhaupt vom Gericht entgegengenommen.
Erfahrungssatz Nr. 3: Nicht jede Wahlanfechtung ist erfolgreich.
Wenn der Wahlvorstand einen vernünftigen Job gemacht hat, dann sollte er sich entspannt zurücklehnen. Selbst wenn es tatsächlich zu einem Anfechtungsverfahren kommt, dann bedeutet das noch lange nicht, dass der Wahlvorstand daran schuldig ist. Nehmen wir hier mal den unwahrscheinlichen Fall, dass die Wahl tatsächlich angefochten würde und es auch zu einer Verhandlung käme und dann auch noch das Gericht der Anfechtung statt gäbe, dann läge doch das Verschulden beim Arbeitgeber.
Erstellt am 22.03.2018 um 11:48 Uhr von celestro
@ Majok
wenn am Tag der Wahl deutlich weniger LA eingesetzt wurden, dann könnte das ein Versuch sein, die Wahl zu beeinflussen.
ABER ... es könnte auch einfach aufgrund des Arbeitsaufkommens sein, daß dies einfach ein Zufall war. Bei uns stimmen die LA fast nie mit ab, weil Sie die MA des Betriebes nicht gut genug kennen. Von diesem Punkt aus würde also eine Beeinflussung seitens des AG nur bedingt Sinn machen.
Also die "Anfechter" machen lassen. Mal sehen, was Sie überhaupt vorbringen ... wenn Sie es denn dann wirklich machen sollten.
Erstellt am 22.03.2018 um 16:08 Uhr von BerndA
Danke für die zahlreichen Antworten.
Ja den Leiharbeitern wurde an dem Tag/Woche Urlaub angeboten/gegeben. Ich weiß nicht wie das seitens Arbeitgeber gemacht wurde, aber keiner hat sich beschwert. Dies war am Dienstag und die Wahl war erst am Montag. Aber kein Leiharbeiter hat die Briefwahl angefordert oder keiner war bei uns und hat sich beschwert.
Dann müssen wir jetzt leider abwarten, ob etwas beim Arbeitsgericht rechtzeitig eingegangen ist oder nicht.
Wäre dieser Grund, falls es in dem Fall ein Anfechtungsgrund ist, auch ein Grund für eine Nichtigkeit?
Gruß
Bernd
Erstellt am 22.03.2018 um 16:13 Uhr von celestro
Sorry Bernd, aber mit Deinen Posts kann ich noch imemr rein gar nichts anfangen. Die LA durften in der Woche / an dem Tag der Wahl Urlaub nehmen ? Ja und ?
Oder wurden Sie aufgefordert, an dem Tag Urlaub zu nehmen ?
Eine vernünftige Antwort kann man nur geben, wenn man vernünftige Informationen hat.
P.S. Klingt für mich erst einmal nicht nach einem Grund für eine Nichtigkeit.
Erstellt am 22.03.2018 um 16:28 Uhr von BerndA
Also wir sind ein großer Betrieb 500+ Mitarbeiter. Wir als Wahlvorstand haben nur die Info erhalten, dass viele Leiharbeiter an dem Tag bzw. in dieser Woche Urlaub bekommen haben. Ob sie dazu gedrängt worden sind oder ob es nur denen angeboten wurde oder ob gesagt wurde „wir brauchen euch in dieser Zeit nicht“ wissen wir nicht, weil wir keinerlei Beschwerden erhalten haben und dass viele LA an dem Tag nicht anwesend sind haben wir erst am Freitag vor der Wahl erfahren. Der AG hat dies im Nachhinein damit begründet, dass in dieser Zeit die Produktivität sehr niedrig war und daher vielen LA freigegeben wurde.
Es waren aber auch einige LA am Wahltag anwesend und haben auch mitgewählt.
Erstellt am 22.03.2018 um 17:14 Uhr von Pjöööng
Eine Nichtigkeit der Wahl ergibt sich daraus mit Sicherheit nicht.
Erstellt am 22.03.2018 um 17:59 Uhr von nicoline
Ich versteh die Aufregung immer noch nicht, aber, muss ich eigentlich auch nicht!
Erstellt am 22.03.2018 um 19:44 Uhr von celestro
@ nicoline
"Jetzt wollen die Personen die nicht in den BR gewählt wurden wegen „Beeinflussung durch Arbeitgeber“ die Wahl anfechten, da sie viel Werbung bei den Leiharbeitern gemacht haben und diese dann ausgerechnet an dem Tag nicht anwesend waren."
Wenn der AG da wirklich seine Finger im Spiel hatte und eine Liste dadurch klein halten wollte, daß er die LA aus dem Betrieb ferngehalten hat ..... aber da würde mich echt mal interessieren, wie man das beweisen will.