Freistellungen bei überwiegender Teilzeit
Liebes Forum, wir hatten vor kurzem erstmalige Betriebsratswahlen und das 9-Personen-Gremium ist nun gewählt. Die Besonderheit in unserem Unternehmen ist, dass bei uns fast alle Mitarbeiter Werkstudenten sind, die dementsprechend auch nur Verträge über wöchentlich 10, 15 oder 20 Stunden haben. Nun stellt sich die Frage, wie es mit der Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder ausschaut, die ebenfalls fast alle in Teilzeit arbeiten. Würde man eine ganze Person (38 Stunden) freistellen wollen, müssten de facto zwei bis drei gewählte Betriebsratsmitglieder vollständig freigestellt werden. Inwiefern dies möglich ist haben wir noch nicht bei der Geschäftsführung in Erfahrung gebracht. Danke für eure Ratschläge
Community-Antworten (1)
29.05.2018 um 12:00 Uhr
Eine Freistellung kann auch aufgeteilt6 werden. In der Summe kann für so viele Stunden die Freistellung beschlossen werden, wie es der Stundenzahl eines Vollzeitbeschäftigten entspricht.
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