Hallo!
Ich habe 2 Fragen zur JAV-Wahl und hoffe mir kann jemand helfen.

Zählt eine BA-Studentin unter 25 die von unserer Direktion eingestellt wurde, Ihren praktischen Teil in unserer Zweigstelle absolviert, also mehr als die Hälfte des Jahres hier verbringt, ebenfalls zu den JAV-Wahlberechtigten in unserer Stelle?

In wie weit ist das Wort "temporär" wenn es um die Anzahl der benötigten Wahlberechtigten in einer JAV-Wahl geht zu sehen?? (6 Monate 4 Wahlberechtigte/ 6 Monate 6 Wahlberechtigte wegen 2,5 jähriger Ausbildung)

Danke!