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Fragen zur JAV-Wahl

S
shs02
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich habe 2 Fragen zur JAV-Wahl und hoffe mir kann jemand helfen.

Zählt eine BA-Studentin unter 25 die von unserer Direktion eingestellt wurde, Ihren praktischen Teil in unserer Zweigstelle absolviert, also mehr als die Hälfte des Jahres hier verbringt, ebenfalls zu den JAV-Wahlberechtigten in unserer Stelle?

In wie weit ist das Wort "temporär" wenn es um die Anzahl der benötigten Wahlberechtigten in einer JAV-Wahl geht zu sehen?? (6 Monate 4 Wahlberechtigte/ 6 Monate 6 Wahlberechtigte wegen 2,5 jähriger Ausbildung)

Danke!

2.95601

Community-Antworten (1)

H
Homeland25

19.04.2006 um 14:27 Uhr

In einer so diffizielen Angelegenheit würde ich an eurer Stelle ein Rechtsanwaltsbüro anrufen. Denn es hängt ja immerhin davon ab, ob eure Wahl evtl. angefochten wird oder nicht. Meistens gibt es da ohnehin kostenlose Auskunft und ansonsten muss der AG die Kosten ja auf jeden Fall übernehmen...

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