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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung des Arbeitsplatzes so ohne weiteres möglich?

K
k.l.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Erst einmal der Auslöser meiner Frage: mein Chef hat mir gestern mitgeteilt, dass unser Versand nur noch mit einem Mitarbeiter weitergeführt werden soll mit der Einführung von SAP zum 1.Mai. Wir sind momentan 2 Mitarbeiter in der Abt.

So, damit ihr mich erst einmal versteht: Ich bin letztes Jahr ausgelernt, war zum dem Zeitpunkt JAV-Vositzende, habe nach §78 a BetrVG ein unbefristetes Arbveitsverhältnis verlangt. Es kam zum Rechtsstreit, weil die Firma mir einen befristeten Vertrag bis zum 30.06.2006 anbot. Die 1. Instanz habe ich gewonnen, die 2. Instanz wird im Juli geführt. Und zusätzlich bin ich im November 2005 zum Betriebsratsmitgleid gewählt worden.

Und jetzt meine Frage, darf mein Arbeitgeber mich einfach, obwohl genügend Arbeit vorhanden (ich habe 90 Mehrstunden), mich aus der Abteilung rausnehmen? Auf meine Frage, was ich denn in den 2 Monaten zu tun habe, sagte er mir, dass er sich noch was einfallen lässt, dass ich mir auf jeden Fall nicht die Decke anschauen müsse.

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Community-Antworten (3)

V
viktor

10.04.2006 um 11:04 Uhr

Na ja, wenn Du BR bist, wirst Du ja wissen, dass der § 99 BetrVG zu beachten ist (oder ist der Betrieb zu klein??).

Da habt Ihr schon mal Ansatzmöglichkeiten. Und dann kommt es natürlich auch noch auf den Arbeitsvertrag an und was da als Tätigkeit und Tätigkeitsort definiert ist. Da empfiehlt sich eine Rechtsberatung zu suchen, wenn die neue Stelle bekannt wird.

Ggf. kommt ja auch der Weg über die Änderungskündigung in Betracht, wenn Du Dich (nach rechtlicher Beratung) einer Versetzung versperrst.

K
Kölner

10.04.2006 um 11:18 Uhr

@viktor Hast Du Deine Abwesenheit überstanden?

V
viktor

10.04.2006 um 11:33 Uhr

ja - habe ich. Jetzt noch 33 Monate bis zur Freistellungsphase zur Altersteilzeit.

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