Erstellt am 18.04.2006 um 19:12 Uhr von Klaus
Ich kenne keine Vorschrift, nach der Du bei der Wahl persönlich anwesend sein musst. Du könntest zum Beispiel den einladenden Kollegen eine Erklärung überreichen, dass Du bereit bist, für den Wahlvorstand zu kandidieren. Dann kannst Du auf der Betriebsversammlung sehr wohl gewählt werden.
Bist Du denn an dem betreffenden Tag krank oder im Urlaub? Ich meine, wenn eine Betriebsversammlung einberufen wurde, dann hast Du selbstverständlich das Recht, daran teilzunehmen. Da gibt es dann auch keine Kundentermine oder sowas.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 18.04.2006 um 19:16 Uhr von w-j-l
Gar keine.
Die Wahl findet mit den Stimmen der anwesenden Arbeitehmern statt.
Falls Du allerdings als WV kandidieren willst, kannst Du das z.B. über die Einladenden oder über andere AN die teilnehmen, in der Wahlversammlung mitteilen lassen.
Erstellt am 18.04.2006 um 19:38 Uhr von Klaus
Nur mal so zum Verständnis: möchtest Du mitwählen oder möchtest Du in den Wahlvorstand gewählt werden? Ich hatte ursprünglich letzteres angenommen und bin erst nach w-j-l's Antwort auf die Zweideutigkeit Deiner Frage gestoßen.
So oder so ist w-j-l's Antwort zutreffend (wie man es kennt).
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 18.04.2006 um 19:45 Uhr von w-j-l
Naja Klaus, so ist es halt nicht immer.
Auch ich bin nicht undankbar, wenn meine Fehler hier korrigiert werden, soweit es sachlich, und nicht (wie hier gelegentlich zu lesen) sarkastisch erfolgt.
Erstellt am 18.04.2006 um 21:12 Uhr von FASNETTI
Lieber/er w-j-l, lieber Klaus,
Sie haben mir beide sehr geholfen :) vielen Dank für die schnellen Antworten.
FASNETTI