Erstellt am 15.04.2006 um 14:22 Uhr von Lotzi
Muaahahahahahahaha!!! *gröhl*
Wie geil ist denn diese Frage? Aber die stelle ich mir bei unserem BR auch jeden Tag!
Erstellt am 15.04.2006 um 14:25 Uhr von Schilla63
Sorry aber ich bin neu hier und habe mir diese Frage halt gestellt und hoffte hier eine anständige und komp.Antwort zubekommen aber Leider muß man hier feststellen das man als neuer oft ausgelacht wird aber manche Leute kann man sich halt auch in einem forum nicht aus suchen
Erstellt am 15.04.2006 um 18:02 Uhr von p.g.
Auf diese Frage kann kann man keine pauschale Antwort geben.
In erster Linie hat der Freigestellte für die Kollegen und Betriebsräte da zu sein.
Sich deren Probleme annehmen und versuchen zu helfen. Bei mindesten 200 MA kommt da einiges zusammen.
Er muß zwische GL und MA vermitteln können.
Er muß kompetetente Antworten geben können.
Er ist derjenige der zwischen den Stühlen sitzt.
Er muß die Interessen der MA auch vor Gericht verteten können, und und und.
Eigentlich ist er ein armes Schwein (sprichwörtlich gemeint).
Erstellt am 15.04.2006 um 18:28 Uhr von Schilla63
Das ist doch mal eine antwort die ich hören wollte ich danke Dir vielmals hast mir sehr geholfen
Erstellt am 16.04.2006 um 07:00 Uhr von Z.Ickig
"Auf diese Frage kann kann man keine pauschale Antwort geben."
=>Könnte man schon!
"In erster Linie hat der Freigestellte für die Kollegen und Betriebsräte da zu sein. "
=> Nein. In erster Linie hat der freigestellte BR die ihm durch das Betriebsverfassungsgesetz vorgegebenen Aufgaben zu erledigen. Ein Blick in dieses Gesetz erleichtert das Verständnis für die Tätigkeiten eines BR ungemein. Unter den wichtigsten Aufgaben: sieh §§ 80, 87, 99, 102, 111, 112 BetrVG (unter anderem).
"Sich deren Probleme annehmen und versuchen zu helfen"
=> Wieder nein. Der BR ist nämlich weder Betriebspsychologe noch Briefkastentante.
"Bei mindesten 200 MA kommt da einiges zusammen."
Das kommt drauf an, wie man den Begriff "Probleme" auslegt. Wenn der BR bei jeder Migräneattacke oder sonstigen Befindlichkeitsstörungen konsultiert wird, könnte das stimmen!
"Er muß zwische GL und MA vermitteln können."
=> Stimmt.
"Er muß kompetetente Antworten geben können."
=>Stimmt auch.
"Er ist derjenige der zwischen den Stühlen sitzt."
=> Stimmt auch.
"Er muß die Interessen der MA auch vor Gericht verteten können".
=> Auf keinen Fall. Das ist die Aufgabe von zugelassenen Rechtsanwälten bzw. ansonsten vertretungsberechtigten Personen ( wer das sein kann, ist der ZPO bzw. dem Arbeitsgerichts-Gesetz zu entnehmen). Betriebsräte sind nicht ermächtigt, irgendjemanden vor Gericht zu vertreten.
"Eigentlich ist er ein armes Schwein (sprichwörtlich gemeint)."
=> Warum? Schließlich hat er ja wohl wissend, auf was er sich einläßt, kandidiert.