Frau X wurde vor 5 Jahren als QS Mitarbeiterin eingestellt. Es gibt im Arbeitsvertrag keine genaue Stellenbeschreibung. Ohne Qualifizierte Ausbildung (nur Firmenschulungen) verrrichtet sie nun alle anfallenden Tätigkeiten in der Qualitätssicherung. Wertprägende Arbeiten sind Zeichnungen lesen, individuelle Prüfungen und Messungen durchführen. Programmieren von Prüfeinrichtungen und Messgeräten, Prüfmittelverwaltung, Produktaudits...
Bei der bevorstehenden ERA Einführung wurde sie als einfache Prüferin laut Nivaubeispiel eingestuft aufgund der fehlenden Ausbildung.
Der Arbeitgeber zusammen mit dem Personalrat lehnen eine nachträgliche Arbeitsplatzbeschreibung im Arbeitsvertrag strikt ab.
Kann Sie nun die Ihr höherwertigen zugewiesenen Arbeiten ohne die dafür zugehörige bezahlung ablehnen oder gilt das als Arbeitsverweigerung?
Der Betriebsrat verhandelt schon, bis zur ERA Eiführungen dauert es noch bis Januar 2007.
Muss sie weiterhin höher wertige Arbeit verrichten?