Erstellt am 14.04.2006 um 10:15 Uhr von w-j-l
Die Freistellung dauert, soweit sie vom BR nicht per Beschluss entzogen wird, bis zur nächsten Wahl des BR.
Erstellt am 14.04.2006 um 10:43 Uhr von Ramses II
Nö w-j-l!
Bis zum Ende der Amtszeit!
Erstellt am 14.04.2006 um 12:48 Uhr von w-j-l
Danke für die Präzisierung,
man wird, wenn es sich im eigenen Betrieb immer nahtlos aneinanderreiht, leicht umaufmerksam.
Natürlich hast Du recht.