Tätigkeitsbezogene Stundenlöhne - welcher bei BR-Tätigkeit?
Hallo allerseits,
in unserem BR wird voraussichtlich ein Kollege Mitglied werden, der auf 400 €-Basis beschäftigt wird. Die meiste Zeit arbeitet er in Bereich 1, in dem er einen Stundenlohn von 6,50 € bekommt, gelegentlich aber auch in Bereich 2, wo der Stundenlohn 6,20 € beträgt.
Wenn er nun für den BR tätig ist, wird der Arbeitgeber voraussichtlich nur den geringeren Stundenlohn zahlen wollen. Kommt er damit durch bzw. hat da jemand einen geeigneten Kommentar oder sogar ein rechtskräftiges Urteil zu diesem Thema?
Danke und viele Grüße Klaus
Community-Antworten (3)
13.04.2006 um 20:43 Uhr
Was wird dem Kollegen denn vergütet, wenn er krank ist?
13.04.2006 um 21:19 Uhr
Da kommt es darauf an, in welchem Bereich er an diesem Tag eingesetzt werden sollte. Hier gibt es kein Problem mit der Zuordnung.
Unsere Dienstpläne werden immer Montags erstellt und sind von Donnerstag bis Mittwoch gültig. Es ist auch im Vorfeld klar, in welchem Bereich er eingesetzt werden wird.
Viele Grüße Klaus
15.04.2006 um 13:37 Uhr
Dann kann ja für einen "Arbeitsausfall" wegen BR-Tätigkeit nichts anderes gelten, das ist ja eigentlich kein Problem.
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