W.A.F. LogoSeminare

Tätigkeitsbezogene Stundenlöhne - welcher bei BR-Tätigkeit?

K
Klaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits,

in unserem BR wird voraussichtlich ein Kollege Mitglied werden, der auf 400 €-Basis beschäftigt wird. Die meiste Zeit arbeitet er in Bereich 1, in dem er einen Stundenlohn von 6,50 € bekommt, gelegentlich aber auch in Bereich 2, wo der Stundenlohn 6,20 € beträgt.

Wenn er nun für den BR tätig ist, wird der Arbeitgeber voraussichtlich nur den geringeren Stundenlohn zahlen wollen. Kommt er damit durch bzw. hat da jemand einen geeigneten Kommentar oder sogar ein rechtskräftiges Urteil zu diesem Thema?

Danke und viele Grüße Klaus

2.72303

Community-Antworten (3)

Z
Z.Ickig

13.04.2006 um 20:43 Uhr

Was wird dem Kollegen denn vergütet, wenn er krank ist?

K
Klaus

13.04.2006 um 21:19 Uhr

Da kommt es darauf an, in welchem Bereich er an diesem Tag eingesetzt werden sollte. Hier gibt es kein Problem mit der Zuordnung.

Unsere Dienstpläne werden immer Montags erstellt und sind von Donnerstag bis Mittwoch gültig. Es ist auch im Vorfeld klar, in welchem Bereich er eingesetzt werden wird.

Viele Grüße Klaus

Z
Z.Ickig

15.04.2006 um 13:37 Uhr

Dann kann ja für einen "Arbeitsausfall" wegen BR-Tätigkeit nichts anderes gelten, das ist ja eigentlich kein Problem.

Ihre Antwort