Erstellt am 25.05.2018 um 14:41 Uhr von EDDFBR
Moin,
da hat der AG absolut nichts reinzureden. Basiswissen ist für die BR-Arbeit erforderlich, der BR fasst Beschluss zur Schulungsentsendung, der AG hat Dich dafür freizustellen und die Kosten vollumfänglich zu übernehmen. Das ist alles vor den höchsten Gerichten bereits durchgekaut worden, schon vor Jahrzehnten.
Die großen Schulungsanbieter machen das auch clevererweise so, dass sie ein Bahnticket als Addon anbieten, was immer den gleichen Preis kostet, egal wo der Schulungsort ist. Damit ist auch das Argument mit den Reisekosten hinfällig.
Falls der AG damit argumentiert, Du solltest eine Schulung am Ort machen, damit keine Reisekosten anfallen, kann man zum einen mit dem späten Zeitpunkt argumentieren (das könnte schon fast als Behinderung der BR-Arbeit durchgehen, da man die rechtzeitige Aneignung von notwendigem Basiswissen verzögern/verhindern will), zum anderen aber auch damit, dass ein wesentlicher Nutzen der Schulungen auch im freien Informationsaustausch der Teilnehmer untereinander besteht, den man dann eben nicht hat, wenn man abends immer nach Hause zurückkehrt.
Erstellt am 25.05.2018 um 14:58 Uhr von samira
Ich weiß nicht, wo Du das Seminar gebucht hast - aber der Anbieter dieser Seite akzeptiert Seminaranmeldungen nur mit Unterschrift des BR. Wende Dich doch mal an den Seminaranbieter - in der Regel kennen die derartige Fälle zu genüge und können Dir Ratschläge geben.
Erstellt am 25.05.2018 um 15:03 Uhr von Mcboy88
Vielen Dank für diese ausführlichen Antworten. Das mit dem Bahn Ticket werde ich nochmals durchlesen, das scheint eine gute Lösung zu sein. Vielen Dank
Erstellt am 25.05.2018 um 15:27 Uhr von Mcboy88
Die Kosten mit dem eigenen Pkw sind in diesem Fall günstiger, wie mit der Bahn.
Erstellt am 26.05.2018 um 10:20 Uhr von Frank31848
Als neugewähltes BR-Mitglied und noch BR-Vorsitzender hast du dringenden Qualifizierungsbedarf.
Die Festsetzung der zeitlichen Lage obliegt der Entscheidungskompetenz des Betriebsrates. Einzig ein wirksamer Beschluss in einer ordnungsgemäß einberufenen und durchgeführten BR-Sitzung ist Vorraussetzung.
Bei der Auswahl der BR-Mitglieder bei Bildungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 hat der BR ein pflichgemäßes Ermessen auszuüben, was in deinem Fall (neues BR-Mitglied und BR-Vorsitzender) in jedem Fall zu 100% korrekt ausgeübt wurde.
Ein entsprechendes Schreiben wäre an den AG zu richten, falls noch nicht geschehen.
Hält der AG die betrieblichen Belange für nicht ausreichend berücksichtigt, so hat er die Einigungsstelle anzurufen. Die Kosten dafür sind nicht unerheblich und sind vom AG zu tragen. Dies wird der AG, zumindest wenn er juristischen Beistand hat, sich genau überlegen. In dem Fall müsstet ihr als BR auch ein Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht in Betracht ziehen (einstweilige Verfügung durch das Arbeitsgericht), da ein E-St-Verfahren (zu viel) Zeit in Anspruch nimmt. Hierfür solltet ihr euch dringend rechtlich beraten lassen, entweder durch die für euch zuständige Gewerkschaft (falls du / ihr Mitglied bist / seid) oder durch einen Fachanwalt. In letzterem Fall hat der AG die Kosten des Anwalts ebenfalls zu tragen.
Für mich unverständlich ist, weshalb der AG an dieser Stelle einem neu gewählten Gremium, das er im weiteren für viele seiner Entscheidungen benötigt und noch dazu dem Vorsitzenden, unberechtigterweise und unnötigerweise Steine in den Weg legt.
Entweder mangelt es ihm an juristischer und/oder sozialer Kompetenz. Deshalb ist es vielleicht gut, dass ihr als Gremium gleich zu Beginn zeigt, wie eure Stellung im Betrieb ist. Wichtig - wie bei jedem Konflikt mit dem AG - ist, dass das Gremium hinter dir steht!
Erstellt am 26.05.2018 um 10:23 Uhr von Frank31848
Ergänzend:
Der AG kann dir nicht die Nutzung deines Privat-PKW vorschreiben. Er kann dir einen Dienstwagen (oder Leihwagen) stellen. Selbst da könnte man es ablehnen, wenn es weitere Strecken sind und du nicht sowieso Berufskraftfahrer oder Außendienstler o. ä. bist.
Erstellt am 26.05.2018 um 18:17 Uhr von Mcboy88
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.
Der AG hat in seinem Gebäude einen Juristen Sitzen und denen mangelt es heftig an sozialer Kompetenz . Wohlgemerkt, wir sind eine Behinderteneinrichtung. Das Gremium steht hinter mir und der RA ist informiert und beauftragt unsere Rechte umzusetzen. Der AG legt uns in allem seit Jahrzehnte Steine in den Weg.
Wir haben unseren Beschluss bekräftigt und so werde ich in drei Wochen zur Schulung fahren. Am Ende muss ich individual rechtliche Ansprüche geltend machen, wenn Lohn oä einbehalten werden.