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Seminar BRV Teil 1

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Mcboy88
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, als neu gewähltes BR Mitglied und erstmals gewählter BRV haben wir am 7.5 den Beschluss gefasst das ich ein BRV Seminar besuchen werde. Entfernung 150 km. Der AG will das ich eins erst im September besuchen fahre, da er dadurch 150 km sparen kann. Wir als Betriebsrat halten an dem Beschluss fest, da einfaches Basiswissen schnellstmöglich angeeignet werden sollten. Der AG sagt, dass sei egal, wann ich das Wissen mir aneignen werde, er müsse auf die Kosten achten. Die Freistellung habe ich im Dienstplan für den Zeitraum aber erhalten nur die Kostenfreigabe nicht. Dies ist im betrvg aber so nicht geregelt. Die Kosten sollen im Rahmen sein, was auch gegeben ist. Vorgehensweise für weitere Schritte?

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Community-Antworten (7)

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EDDFBR

25.05.2018 um 16:41 Uhr

Moin,

da hat der AG absolut nichts reinzureden. Basiswissen ist für die BR-Arbeit erforderlich, der BR fasst Beschluss zur Schulungsentsendung, der AG hat Dich dafür freizustellen und die Kosten vollumfänglich zu übernehmen. Das ist alles vor den höchsten Gerichten bereits durchgekaut worden, schon vor Jahrzehnten.

Die großen Schulungsanbieter machen das auch clevererweise so, dass sie ein Bahnticket als Addon anbieten, was immer den gleichen Preis kostet, egal wo der Schulungsort ist. Damit ist auch das Argument mit den Reisekosten hinfällig.

Falls der AG damit argumentiert, Du solltest eine Schulung am Ort machen, damit keine Reisekosten anfallen, kann man zum einen mit dem späten Zeitpunkt argumentieren (das könnte schon fast als Behinderung der BR-Arbeit durchgehen, da man die rechtzeitige Aneignung von notwendigem Basiswissen verzögern/verhindern will), zum anderen aber auch damit, dass ein wesentlicher Nutzen der Schulungen auch im freien Informationsaustausch der Teilnehmer untereinander besteht, den man dann eben nicht hat, wenn man abends immer nach Hause zurückkehrt.

S
samira

25.05.2018 um 16:58 Uhr

Ich weiß nicht, wo Du das Seminar gebucht hast - aber der Anbieter dieser Seite akzeptiert Seminaranmeldungen nur mit Unterschrift des BR. Wende Dich doch mal an den Seminaranbieter - in der Regel kennen die derartige Fälle zu genüge und können Dir Ratschläge geben.

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Mcboy88

25.05.2018 um 17:03 Uhr

Vielen Dank für diese ausführlichen Antworten. Das mit dem Bahn Ticket werde ich nochmals durchlesen, das scheint eine gute Lösung zu sein. Vielen Dank

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Mcboy88

25.05.2018 um 17:27 Uhr

Die Kosten mit dem eigenen Pkw sind in diesem Fall günstiger, wie mit der Bahn.

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Frank31848

26.05.2018 um 12:20 Uhr

Als neugewähltes BR-Mitglied und noch BR-Vorsitzender hast du dringenden Qualifizierungsbedarf.

Die Festsetzung der zeitlichen Lage obliegt der Entscheidungskompetenz des Betriebsrates. Einzig ein wirksamer Beschluss in einer ordnungsgemäß einberufenen und durchgeführten BR-Sitzung ist Vorraussetzung.

Bei der Auswahl der BR-Mitglieder bei Bildungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 hat der BR ein pflichgemäßes Ermessen auszuüben, was in deinem Fall (neues BR-Mitglied und BR-Vorsitzender) in jedem Fall zu 100% korrekt ausgeübt wurde.

Ein entsprechendes Schreiben wäre an den AG zu richten, falls noch nicht geschehen.

Hält der AG die betrieblichen Belange für nicht ausreichend berücksichtigt, so hat er die Einigungsstelle anzurufen. Die Kosten dafür sind nicht unerheblich und sind vom AG zu tragen. Dies wird der AG, zumindest wenn er juristischen Beistand hat, sich genau überlegen. In dem Fall müsstet ihr als BR auch ein Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht in Betracht ziehen (einstweilige Verfügung durch das Arbeitsgericht), da ein E-St-Verfahren (zu viel) Zeit in Anspruch nimmt. Hierfür solltet ihr euch dringend rechtlich beraten lassen, entweder durch die für euch zuständige Gewerkschaft (falls du / ihr Mitglied bist / seid) oder durch einen Fachanwalt. In letzterem Fall hat der AG die Kosten des Anwalts ebenfalls zu tragen.

Für mich unverständlich ist, weshalb der AG an dieser Stelle einem neu gewählten Gremium, das er im weiteren für viele seiner Entscheidungen benötigt und noch dazu dem Vorsitzenden, unberechtigterweise und unnötigerweise Steine in den Weg legt.

Entweder mangelt es ihm an juristischer und/oder sozialer Kompetenz. Deshalb ist es vielleicht gut, dass ihr als Gremium gleich zu Beginn zeigt, wie eure Stellung im Betrieb ist. Wichtig - wie bei jedem Konflikt mit dem AG - ist, dass das Gremium hinter dir steht!

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Frank31848

26.05.2018 um 12:23 Uhr

Ergänzend:

Der AG kann dir nicht die Nutzung deines Privat-PKW vorschreiben. Er kann dir einen Dienstwagen (oder Leihwagen) stellen. Selbst da könnte man es ablehnen, wenn es weitere Strecken sind und du nicht sowieso Berufskraftfahrer oder Außendienstler o. ä. bist.

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Mcboy88

26.05.2018 um 20:17 Uhr

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Der AG hat in seinem Gebäude einen Juristen Sitzen und denen mangelt es heftig an sozialer Kompetenz . Wohlgemerkt, wir sind eine Behinderteneinrichtung. Das Gremium steht hinter mir und der RA ist informiert und beauftragt unsere Rechte umzusetzen. Der AG legt uns in allem seit Jahrzehnte Steine in den Weg. Wir haben unseren Beschluss bekräftigt und so werde ich in drei Wochen zur Schulung fahren. Am Ende muss ich individual rechtliche Ansprüche geltend machen, wenn Lohn oä einbehalten werden.

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