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Unterjährige JAV-Wahl - ist das möglich?

S
shs02
Jan 2018 bearbeitet

Ich arbeite in einer Zweigstelle eines größeren Unternehmens unnd werde Ende Jannuar 2007 auslernen. In dieser Zweigstelle sind ca. 60 Arbeitnehmer beschäftigt, momentan 4 Azubis (2,5 jährige Ausbildung mit Beginn im August) und keine Angestellten unter 18 Jahren. Wir haben einen Betriebsrat aber seit kanpp eineinhalb Jahren keine JAV. Ich habe großes Interesse mich zur JAV-Wahl aufstellen zu lassen.

Meine Frage: Ist eine unterjährige Wahl bei eigentlich nur 4 Wahlberechtigten möglich oder muss man bis nach der Einstellung der neuen Azubis im August warten??

Vielen Dank! MFG

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Community-Antworten (3)

F
Fayence

12.04.2006 um 22:34 Uhr

@ shs02

BetrVG § 60 Errichtung und Aufgabe

(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.

Gruß Fayence

W
w-j-l

12.04.2006 um 23:50 Uhr

.... um zu ergänzen (sorry Fayence) ihr könnt zwar jederzeit "unterjährig" wählen, aber nur dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn ihr also ab August mindestens 5 JAV-Wahlberechtigte habt, dann könnt ihr wählen. Die JAV ist dann ab der Wahl bis Herbst 2008 im Amt.

A
Angi1

13.04.2006 um 09:49 Uhr

Hallo shs02,

siehe dazu BetrVG § 64 Abs.1 "Die regelmäßigen Wahlen der Jugend und Ausbildendenvertretung finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 1.Oktober bis 30. November statt."

Dieser Zeitpunkt ist extra so gewählt, dass die "neuen" Azubis mitgezählt werden.

MfG Angi1

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