Mehraufwand für BR-Aufwand - wer zahlt ?
Hallo Ich arbeite in einem Filialbetrieb Entfernung zu meinem alten Arbeitsplatz betrug 8km. Ab dem 01.06.2006 bin ich freigestelltes Betriebsratsmitglied . Der B.R. ist 86km entfernt. Das bedeutet einen täglichen Mehraufwand an Zeit von 3Std. und erhebliche Fahrtkosten. Gibt es hier eine verbindliche Regelung für meinen Mehraufwand an Zeit und Fahrtkosten?? Mit freundlichem Gruß Thessa
Community-Antworten (7)
03.06.2006 um 20:29 Uhr
So wie ich das sehe, kannst Du dem AG Spesen vorlegen, die den Aufenhtalt außer Haus (alte Arbeiststätte) belegen. Die km mußt Dur über Steuer geltend machen, bzw. der AG soll Dir ein Kfz stellen, denn Deines ist nicht versichert auf dem weiterführenden Weg ab der eigentlichen Arbeitsstätte. Oder Du vereinbarst das alles in einem Einzelvertrag mit ihm.
03.06.2006 um 21:07 Uhr
@symbi Da stimmt sehr wenig - bedauerlich für die Fragestellerin!
@Thessa Was steht bzgl. Deiner Arbeitsstätte in Deinem AV?
03.06.2006 um 23:03 Uhr
Ich würde sagen, dass es ziemlich egal ist, welche Arbeitsstätte im AV steht.
Die Freistellung führt zu einer Änderung des Leistungsortes und dieser ist für freigestellte BR-Mitglieder (ganz oder teilweise) grundsätzlich der Sitz des BR im Betrieb.
04.06.2006 um 22:13 Uhr
Hmmm ... die Freistellung bezieht sich also auf den Sitz des BR im Betrieb?
Das wäre ja dann bei einer Freistellung sein eigener Betrieb!
Dann müsste derjenige ja nicht dort hinfahren, sondern das Büro zu ihm ziehen, oder ?
Dem BR ist doch Material in erforderlicher Art und Menge zur Verfügung zu stellen, wieso dann denjenigen mehr fahren lassen als zumutbar, wenn man auch in dem Ort ein Büro einrichten könnte?
Und bei einer Kette ist es doch egal, wo der BR sitzt, alle MA erreicht man sowieso nie direkt, das ist dann immer mit Reisetätigkeiten verbunden ...
Oder sehe ich das schon wieder falsch ?
05.06.2006 um 12:19 Uhr
symbi, bist Du "nur" freigestelltes BR-Mitglied oder auch BRV? Bist Du das einzig freigestellte BR-Mitglied?
05.06.2006 um 16:06 Uhr
In meinem Arbeitsvertrag steht die Filiale als Abeitstätte. Ich bin nur freigestelltes B.R, Mitglied und kein B.R.V.
06.06.2006 um 11:38 Uhr
Thessa, ich nehme an, dass Euer BR-Büro über eine Kommentierung (Fitting, Däubler, Richardi) verfügt. Dort bitte einmal unter §38 anderweitige Regelungsmöglichkeiten nachschlagen.
Der BR-Sitz eines Unternehmens befindet sich jedoch überlicherweise da, wo auch die Geschäftsführung und Personalabteilung zu finden ist. Demnach müsstet Du wohl die 86 km fahren! Eine Freistellung verpflichtet und dient vor allem der ordnungsgemässen Aufgabenerfüllung. Wie dieses organisatorisch geregelt werden soll und kann, liegt im Ermessen des BR. Hier musst Du Dich in erster Linie mit den Vorstellungen Deiner BR-KollegInnen auseinandersetzen.
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