Erstellt am 03.06.2006 um 18:29 Uhr von symbi
So wie ich das sehe, kannst Du dem AG Spesen vorlegen, die den Aufenhtalt außer Haus (alte Arbeiststätte) belegen. Die km mußt Dur über Steuer geltend machen, bzw. der AG soll Dir ein Kfz stellen, denn Deines ist nicht versichert auf dem weiterführenden Weg ab der eigentlichen Arbeitsstätte. Oder Du vereinbarst das alles in einem Einzelvertrag mit ihm.
Erstellt am 03.06.2006 um 19:07 Uhr von Kölner
@symbi
Da stimmt sehr wenig - bedauerlich für die Fragestellerin!
@Thessa
Was steht bzgl. Deiner Arbeitsstätte in Deinem AV?
Erstellt am 03.06.2006 um 21:03 Uhr von Fayence
Ich würde sagen, dass es ziemlich egal ist, welche Arbeitsstätte im AV steht.
Die Freistellung führt zu einer Änderung des Leistungsortes und dieser ist für freigestellte BR-Mitglieder (ganz oder teilweise) grundsätzlich der Sitz des BR im Betrieb.
Erstellt am 04.06.2006 um 20:13 Uhr von symbi
Hmmm ... die Freistellung bezieht sich also auf den Sitz des BR im Betrieb?
Das wäre ja dann bei einer Freistellung sein eigener Betrieb!
Dann müsste derjenige ja nicht dort hinfahren, sondern das Büro zu ihm ziehen, oder ?
Dem BR ist doch Material in erforderlicher Art und Menge zur Verfügung zu stellen, wieso dann denjenigen mehr fahren lassen als zumutbar, wenn man auch in dem Ort ein Büro einrichten könnte?
Und bei einer Kette ist es doch egal, wo der BR sitzt, alle MA erreicht man sowieso nie direkt, das ist dann immer mit Reisetätigkeiten verbunden ...
Oder sehe ich das schon wieder falsch ?
Erstellt am 05.06.2006 um 10:19 Uhr von Fayence
symbi,
bist Du "nur" freigestelltes BR-Mitglied oder auch BRV? Bist Du das einzig freigestellte BR-Mitglied?
Erstellt am 05.06.2006 um 14:06 Uhr von Thessa
In meinem Arbeitsvertrag steht die Filiale als Abeitstätte. Ich bin nur freigestelltes B.R, Mitglied und kein B.R.V.
Erstellt am 06.06.2006 um 09:38 Uhr von Fayence
Thessa,
ich nehme an, dass Euer BR-Büro über eine Kommentierung (Fitting, Däubler, Richardi) verfügt. Dort bitte einmal unter §38 anderweitige Regelungsmöglichkeiten nachschlagen.
Der BR-Sitz eines Unternehmens befindet sich jedoch überlicherweise da, wo auch die Geschäftsführung und Personalabteilung zu finden ist. Demnach müsstet Du wohl die 86 km fahren!
Eine Freistellung verpflichtet und dient vor allem der ordnungsgemässen Aufgabenerfüllung. Wie dieses organisatorisch geregelt werden soll und kann, liegt im Ermessen des BR. Hier musst Du Dich in erster Linie mit den Vorstellungen Deiner BR-KollegInnen auseinandersetzen.