Erstellt am 12.04.2006 um 16:19 Uhr von marion
Die Freistellungen sind - unabhängig von den Listen - vom neu gewählten Betriebsrat in der konstituierenden Sitzung zu wählen.
Erstellt am 12.04.2006 um 20:41 Uhr von Fayence
Die freizustellenden BR-Mitglieder können entweder im Rahmen einer Persönlichkeits- oder Listenwahl gewählt werden.
Falls Du Zugriff auf z.B. den Fitting Kommentar hast, ist die Vorgehensweise in der Aufl. 22 unter § 38 RN 34ff gut beschrieben.
Die Wahl muss auch nicht zwingend in der konstituierenden Sitzung erfolgen.