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Lohnfortzahlung für geringfügig Beschäftigte bei AU - gibt es die, auch wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich erwähnt?

A
Anke
Jan 2018 bearbeitet

haben geringfügig Beschäftigte im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung, auch wenn es im Arbeitsvertrag für diese MA nicht extra aufgeführt ist ???

2.41001

Community-Antworten (1)

K
Kölner

12.04.2006 um 15:59 Uhr

Solche MA unterliegen dem TzBfG und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist tarifvertraglich oder gesetzlich geregelt. Allerdings könnte die Höhe variieren, Stichwort KAPOVAZ! Also muss auch keine separate Regelungsabrede in einem AV bestehen.

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