Lohnfortzahlung für geringfügig Beschäftigte bei AU - gibt es die, auch wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich erwähnt?
haben geringfügig Beschäftigte im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung, auch wenn es im Arbeitsvertrag für diese MA nicht extra aufgeführt ist ???
Community-Antworten (1)
12.04.2006 um 15:59 Uhr
Solche MA unterliegen dem TzBfG und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist tarifvertraglich oder gesetzlich geregelt. Allerdings könnte die Höhe variieren, Stichwort KAPOVAZ! Also muss auch keine separate Regelungsabrede in einem AV bestehen.
Verwandte Themen
Eingruppierung geringfügig Beschäftigte?
ÄlterHallo an alle, habe ein Problem bei dem wir BR Unterstüzung brauchen. Ein Kollegin ist auf mich zu gekommen und fragte mich, ob die 10 Jahre die sie als geringfügig Beschäftigte in unserem Unternehm
Geringfügig Beschäftigte - zählen diese Arbeitnehmer (bezogen auf Freistellung)wie Vollzeitbeschäftigte?
ÄlterHallo BR's Unser Unternehmen publiziert 10000 der BRV sagt 3000 Beschäftigte( meist Geringfügig Beschäftigte), hört sich schon mal sehr komisch an oder? Wir haben 1 Freistellung (BRV) daneben de
Welchen Urlaubsanspruch haben geringfügig Beschäftigte?
ÄlterHallo Kollegen und Kolleginnen :-) Wie ist das eigentlich mit geringfügig Beschäftigten und Urlaubsanspruch? (Rein interesse halber) Mir ist ein Fall zu Ohren gekommen, da kann die geringfügig B
Umstellung der Pauschalversteuerung (2%) bei geringfügig Beschäftigten
ÄlterDer Arbeitgeber beschäftigt seit Jahren überwiegend geringfügig Beschäftigte (450,-€ und 70-Tage) sowie Werkstudenten. In den vergangenen 12 Jahren hat er dabei immer bei den geringfügig Beschäftigten
Geringfügig Beschäftigte
ÄlterHallo, unser BR hat festgestellt, dass die geringfügig Beschäftigten zu wenig Urlaubsanspruch haben und kein Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhalten. Da gerade Urlaubsgeld fällig war, wurde der Arb