Erstellt am 12.04.2006 um 12:32 Uhr von Mona-Lisa
hallo Gerti,
vom Betriebsrat wahrscheinlich nicht. Muss er auch nicht.
Aber wenn du die Arbeitsbrille brauchst, und der Betriebsarzt das auch bestätigt, muss dein Arbeitgeber dir die Kosten ersetzen.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 12.04.2006 um 15:15 Uhr von Fayence
Hallo Ihr Zwei,
der Betriebsrat hat doch mit der Beschaffung von "Arbeitsmitteln" nichts zu tun.
Und ein Betriebsarzt kann nur die "Routinekontrolle" bzgl. des Sehvermögens durchführen und wird diese Bestätigung sicherlich nicht ausstellen sondern den AN zwingend an einen Augenarzt verweisen.
Gem. §6 Abs. 2 BildschirmarbV sind AN im erforderlichem Umfang nur dann spezielle Sehhilfen zur Verfügung zu stellen, wenn "normale" Sehhilfen nicht ausreichen.
Gruss Fayence
Erstellt am 12.04.2006 um 15:30 Uhr von Mona-Lisa