AUFLÖSUNG FREISTELLUNG - wie lange gilt die für die bisher freigestellten BR?
hallo zusammen, ab den 24 april tritt der neue br das amt an, was ist mit den jenigen die jetzt freigestellt sind und dannach nicht mehr ? sie meinten sie können solange noch im br büro verbringen bis der arbeitgeber einen job für sie hat , ist das so in ordnung ?
Community-Antworten (1)
12.04.2006 um 13:47 Uhr
Hallo ULLI, diese freigestellten BRMtgl haben nach dem 24.04. ihre Arbeitskraft dem AG zur Verfügung zu stellen. Wenn sie nicht Mitglied im neuen BR sind, haben sie nichts im BR-Büro zu suchen. Wenn sie aber Mitglied des neuen BR sind, können sie sich nach § 37 Abs. 2 BetrVG von der Arbeit befreien und die neuen freigestellten Mitglieder einarbeiten.
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