Erstellt am 12.04.2006 um 10:41 Uhr von Angi1
Hallo sabeth,
Ersatzmitglieder kommen, wie der Name schon sagt, nur im Falle der Verhinderung oder Ausscheidens eine BR Mitglieds, zeitweise oder für den Rest der BR Amtszeit, zum Einsatz.
Wenn sie dann zum Einsatz kommen, können auch sie (wie jeder andere BR Mitglied) ihr Amt niederlegen.
In diesem Falle habt Ihr nur noch ein Ersatzmitglied.
Man sollte dem MA aber erklären, dass er jedesmal wenn er als Vertretung zum Einsatz kommt den gleichen Kündigungsschutz laut § 15 Abs. 1 KSchG
wie alle BR hat.
MfG
Angi1