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Rücktritt Ersatzmitglied - muss der begründet werden?

S
Sabeth
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein 3-köpfiges BR-Gremium mit nur 2 Ersatzmitgliedern. Nach der konstituierenden Sitzung haben wir diese Ersatzmitglieder zu unserer nächsten Sitzung eingeladen, um sich besser kennen zu lernen. Daraufhin hat ein E-Mitglied mitgeteilt, dass es nicht mehr zur Verfügung steht. Ist das einfach so möglich oder muss der "Rückzug" begründet werden?

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

12.04.2006 um 12:41 Uhr

Hallo sabeth,

Ersatzmitglieder kommen, wie der Name schon sagt, nur im Falle der Verhinderung oder Ausscheidens eine BR Mitglieds, zeitweise oder für den Rest der BR Amtszeit, zum Einsatz.

Wenn sie dann zum Einsatz kommen, können auch sie (wie jeder andere BR Mitglied) ihr Amt niederlegen.

In diesem Falle habt Ihr nur noch ein Ersatzmitglied.

Man sollte dem MA aber erklären, dass er jedesmal wenn er als Vertretung zum Einsatz kommt den gleichen Kündigungsschutz laut § 15 Abs. 1 KSchG wie alle BR hat.

MfG Angi1

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