Erstellt am 24.05.2018 um 08:38 Uhr von Pjöööng
Was soll da wie kontrolliert werden?
Erstellt am 24.05.2018 um 09:38 Uhr von MaJoK
Sicher wenn der Betriebsrat sich genauso strafbar machen will wie der AG sollte er zustimmen und danach gleich bei der Polizei anrufen und sich anzeigen!
Oder geht es um die Einzelverbindungsnachweise?
Erstellt am 24.05.2018 um 09:48 Uhr von celestro
"Sicher wenn der Betriebsrat sich genauso strafbar machen will wie der AG sollte er zustimmen und danach gleich bei der Polizei anrufen und sich anzeigen!"
Du redest mal wieder ziemlichen Blödsinn.
Erstellt am 24.05.2018 um 11:17 Uhr von kratzbürste
Finde ich dieses mal eigentlich nicht so. Mithören geht nun mal gar nicht. Und selbst wenn es um Kostenüberwachung geht.
Die Telefone sind techn.Einrichtungen, die die Möglichkeit der Überwachung bieten, und somit ist die Einführung und der Betrieb mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG).
Und da der BR Interessenvertreter der AN ist, würde ich erst einmal mit dem AG reden, ob das Problem nicht anders gelöst werden kann (und mit dem AN würde ich auch reden ).
Erstellt am 24.05.2018 um 12:13 Uhr von celestro
https://www.anwalt24.de/fachartikel/arbeit-und-betrieb/23135
https://www.arbeitsrechte.de/mitarbeiterueberwachung/
Erstellt am 24.05.2018 um 17:22 Uhr von BRHamburg
Da es sich um ein Außendienst Mitarbeiter handelt geh ich mal davon das das Thema Handy Einführung schon bei der Einstellung erledigt war. Die Frage aber ist ob ihr eine BV zur Nutzung von Diensthandys und anden elektronischen Geräten wie z.B. Laptops habt. Was ist den dort zu Nutzungsrechte und Kontrollen geregelt.