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Telefonüberwachung eines Mitarbeiters

S
schaaf
Mai 2018 bearbeitet

Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht, wenn aufgrund eines begründeten Verdachts die Telefonverbindungen ein im Außendienst tätigen Kollegen von Arbeitgeberseite ausgehend kontrolliert werden soll? Muss im BR Gremium hierzu ein Beschluss gefasst werden ?

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Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

24.05.2018 um 10:38 Uhr

Was soll da wie kontrolliert werden?

M
MaJoK

24.05.2018 um 11:38 Uhr

Sicher wenn der Betriebsrat sich genauso strafbar machen will wie der AG sollte er zustimmen und danach gleich bei der Polizei anrufen und sich anzeigen!

Oder geht es um die Einzelverbindungsnachweise?

C
celestro

24.05.2018 um 11:48 Uhr

"Sicher wenn der Betriebsrat sich genauso strafbar machen will wie der AG sollte er zustimmen und danach gleich bei der Polizei anrufen und sich anzeigen!"

Du redest mal wieder ziemlichen Blödsinn.

K
kratzbürste

24.05.2018 um 13:17 Uhr

Finde ich dieses mal eigentlich nicht so. Mithören geht nun mal gar nicht. Und selbst wenn es um Kostenüberwachung geht.

Die Telefone sind techn.Einrichtungen, die die Möglichkeit der Überwachung bieten, und somit ist die Einführung und der Betrieb mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG).

Und da der BR Interessenvertreter der AN ist, würde ich erst einmal mit dem AG reden, ob das Problem nicht anders gelöst werden kann (und mit dem AN würde ich auch reden ).

B
BRHamburg

24.05.2018 um 19:22 Uhr

Da es sich um ein Außendienst Mitarbeiter handelt geh ich mal davon das das Thema Handy Einführung schon bei der Einstellung erledigt war. Die Frage aber ist ob ihr eine BV zur Nutzung von Diensthandys und anden elektronischen Geräten wie z.B. Laptops habt. Was ist den dort zu Nutzungsrechte und Kontrollen geregelt.

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