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Entgeld - Krankheit - Urlaub - welche Gesetzesgrundlage gilt da?

M
myrphium2003
Jan 2018 bearbeitet

kann der AG Überstunden während der krankheit eines AN verrechnen und welche gesetzesgrundlage gilt hier? das entgeldfortzahlungsgestz?...§ ? ..kann sich der AN dagegen wehren?

4.058018

Community-Antworten (18)

K
Kölner

12.04.2006 um 10:18 Uhr

Was heisst verrechnen? Was geschieht konkret? Sind Dir vorhandene oder geplante oder eventuelle Über- oder Mehrarbeitsstunden durch Deine Krankheit abhanden gekommen? So pauschal weigere ich mich sonst zu antworten.

M
myrphium2003

12.04.2006 um 10:57 Uhr

unserem Mitarbeiter wurde Überstundenabbau zugeteilt. Während der betroffenen Woche wurde er krank. Die zugeteilte Abgeltung der Überstunden wurde während der Krankheit nicht aufgehoben sondern ist nun weggefallen, also verrechnet.

K
Kölner

12.04.2006 um 11:02 Uhr

Aha. Der AG hat also nur bei der Krankheit die Dienstplanung umgesetzt in der Anrechnung der Stunden... Wenn das umgekehrt genau so funktioniert und mit allen anderen MA auch so verfahren wird, wäre alles in Ordnung.

RI
Ramses II

12.04.2006 um 11:08 Uhr

"umgekehrt genau so funktioniert"? Was soll uns das sagen?

myrphium2003,

auf welcher rechtlichen Grundlage bitte sollte denn hier die Gutschrift der Stunden erfolgen. Für die Entgeltfortzahlung gilt das Lohnausfallprinzip, ein Lohnausfall und damit ein Anspruch aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz entsteht hier ja gerade nicht.

K
Kölner

12.04.2006 um 11:23 Uhr

Mein Deutsch ist manchmal etwas rudimentär. "Das" sollte nur aussagen, dass bei einer Krankheitsphase in einer dienstplangestützten Mehrarbeitswoche die Anrechnung ebenfalls zu funktionieren hat.

@Ramses Benutzen wir jetzt schon die zweite Person Plural? (Den Fachbegriff dafür lässt der Forum-Admin nicht zu)

P
p.g.

12.04.2006 um 14:26 Uhr

oh mein gott, "rudimentär" weis nur ich das nicht?

ah, google sagt, rudimentär heißt auf deutsch "verkümmert" ;-)

W
w-j-l

12.04.2006 um 23:55 Uhr

@ Kölner, is dä Fachbegriff für "zweite Person plural" so unanständig? Bin ich da "fachbegriffsstutzig"?

RI
Ramses II

13.04.2006 um 00:00 Uhr

"Zweite Person Plural"? => "Ihr"?

Nix verstehen!

K
Kölner

13.04.2006 um 00:03 Uhr

Gut aufgepasst. Und ich bin zu blöd...ich sach ja rudimentär!

W
w-j-l

13.04.2006 um 00:04 Uhr

er meinte wohl, wenn ich's genau betrachte, 1. Person Plural ("uns"). Gut das immer einer genau hinschaut.

@Kölner, Deine Antwort war von 9.23 Uhr. Wahrscheinlich waren da die Grammatikmodule noch nicht geladen.

K
Kölner

13.04.2006 um 00:11 Uhr

Der Fachbegriff ist nicht einzugeben...dank dem Forum-Admin! @Forum-Admin Warum eigentlich?

RI
Ramses II

13.04.2006 um 00:14 Uhr

Das "uns"?

Warum ich das gerne mal benutze?

Das hat mit meinem ersten Erlebnis in diesem Forum zu tun...

K
Kölner

13.04.2006 um 00:22 Uhr

Nachtragend, Ramses? Habe ich mich eigentlich mal entschuldigt?

W
w-j-l

13.04.2006 um 00:34 Uhr

Nett ..... das ..... auch wenn ich es nicht verstehe.

RI
Ramses II

13.04.2006 um 00:41 Uhr

Nö, nicht nachtragend.

Eine Entschuldigung ist schon gar nicht notwendig, immerhin habe ich selten so viel Spaß in diesem Forum gehabt wie zu der Zeit ...

Frage mich nur was aus Deinem alter ego geworden ist...

K
Kölner

13.04.2006 um 00:52 Uhr

ad acta gelegt.

RI
Ramses II

13.04.2006 um 02:21 Uhr

Macht(e) Sinn!

K
Kölner

13.04.2006 um 02:33 Uhr

Ich wollte auch nicht "geächtet" werden.

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