Erstellt am 11.04.2006 um 20:08 Uhr von Heinz
Hallo Epalep1,
ich vermute mal, dass du mit VS den Vorsitzenden meinst. Natürlich können sich da mehrere zur Wahl stellen. Eine Wahl heißt ja auch Wahl, damit man wählen kann, das ist Demokratie. Wenn sich mehrere zur Wahl stellen ist das eigentlich `ne gute Sache. Den Job wollen nämlich erfahrungsgemäß gar nicht so viele. Es wird mit einfacher Mehrheit gewählt, will sagen, der mit den meisten Stimmen ist Vorsitzender. Dann muss meines Wissens der Stellvertreter in einem gesonderten Wahlgang gewählt werden, steht aber im BtrVG. Vorherige Absprachen, wer wen wählt sind zulässig. Es dürfen nur keine Vorteile versprochen werden. Die Wahl kann offen oder auf Antrag geheim laufen. Wir machen`s immer geheim, damit sich keiner zu einem bestimmten Wahlverhalten gezwungen fühlt. Viel Spass!!!