Erstellt am 11.04.2006 um 20:25 Uhr von Heinz
wenn der mit der einen Liste nicht mehr will, warum sollte das nicht gehen. Hauptsache ist, er erscheint nicht mehr auf dem Wahlzettel, denn wenn er sich nun doch nicht mehr zur Wahl stellt, darf er auch nicht gewählt werden. Alles schriftlich festhalten: 1) Willenserklärung des ichwillnichtmehr Kandidaten; 2) Bestätigung der Willenserklärung durch den Wahlvorstand und Beschluss zur Streichung der Liste. Fertig!!! Damit müsste alles in trockenen Tüchern sein.
Erstellt am 11.04.2006 um 21:23 Uhr von Biggi
Hallo Cormi
sobald eine Liste beim Wahlvorstand eingegangen ist kann die Kandidatur nicht mehr zurück gemommen werden. Die Liste ist bei der Wahl dabei und der Bewerber kann die Wahl falls gewählt ablehnen.
Die Liste selbst kann weder vom Wahlvorstand noch vom Bewerber ungültig gemacht werden wenn sie erst mal beim Wahlvorstand eingegangen ist,
vorrausgesetzt es sind keine unheilbaren Mängel vom Wahlvorstand festgestellt worden.
Heinz so einfach ist das nicht, wie du das darstellst es müssen schon die Wahlvorschriften eingehalten werden.
Gruß Biggi
Erstellt am 11.04.2006 um 22:07 Uhr von Kölner
Na, Heinz, mit der WO, dem BGB und dem BetrVG auf Kriegsfuss?
Erstellt am 11.04.2006 um 23:23 Uhr von Ramses II
Falls die Listen noch nicht veröffentlicht wurden könnte man trotz allem drüber nachdenken, ob ein stillschweigendes Gewähren dieser Bitte nicht unter dme Strich zum Vorteil der Wahl wäre...
Auch wenn es gegen die WO verstösst...
Falls es dann zu einem Anfechtungsverfahren käme, wäre ich gerne Mäuschen...
Erstellt am 11.04.2006 um 23:35 Uhr von Kölner
@Ramses II
Könntest Du haben...
genau so in 4 oder 6 Wochen beim AG Köln.
Aber jetzt fängst Du auch noch an, das Gesetz und die WO zu dehnen! Ich zeige mich irritiert.
Erstellt am 11.04.2006 um 23:47 Uhr von Ramses II
Ich möchte den Kandidaten nur davor bewahren zur Herbeiführung des selben Ergebnisses Suizid zu begehen.
Erstellt am 12.04.2006 um 13:30 Uhr von cormi
Hallo,
ich vergaß zu erwähnen, dass die Wahlzettel bereits schon erstellt, die Briefwahlunterlagen versandt und sogar die ersten Rückläufer schon eingegangen sind.
Aber einen konkreten Bezug zur WO bzw. zum BetrVG gibt es nicht?
Gruß
Cormi
Erstellt am 12.04.2006 um 13:48 Uhr von Kölner
Mensch cormi. Solche Infos sind doch wichtig! Meine Prosa hätte ich mir dann ein wenig erspart oder differenzierter dargestellt.
Wie sehen denn die Wahlzettel aus? Zwei oder drei Listen?
Aber ist ja auch egal: Jetzt würde ich dann doch Antwort Nr. 23451 vorziehen.
Erstellt am 13.04.2006 um 09:43 Uhr von Benno_BRB
Moins!
@ Kölner:
Du meintest doch nicht wirklich Nr.: 23451?!
@ Comi: Mit Biggis Antwort-Nr.. 23438 fährst Du am Besten. Lass Dich nicht verrückt machen!!
Benno