W.A.F. LogoSeminare

Freistellung

D
Darlok
Mai 2018 bearbeitet

Ich habe mal eine Frage zu dem Thema Freistellung. Wenn wir uns als BR jetzt entschließen eine Freistellung von 5 Personen à 1 Tag in der Woche, wie konkret muss das angegeben werden beim Beschluss? Die Personen benennen ist klar, aber muss denen auch ein Wochentag zugewiesen sein oder kann man das variabel entscheiden?

37405

Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

24.05.2018 um 00:51 Uhr

Wie soll derArbeitgeber denn freistellen wenn er nicht weiß, wann? Wollt Ihr ihm jeden Freitag eine Liste für die kommende Woche zukommen lassen?

K
kratzbürste

24.05.2018 um 01:02 Uhr

Macht lieber von eurem Recht Gebrauch, euch für die "erforderliche" Zeit nach § 37.2 BetrVG freizustellen, als euch auf ein starres und zu kleines Korsett zu beschränken.

P
Pjöööng

24.05.2018 um 02:26 Uhr

Zitat (kratzbürste)" "Macht lieber von eurem Recht Gebrauch, euch für die "erforderliche" Zeit nach § 37.2 BetrVG freizustellen, als euch auf ein starres und zu kleines Korsett zu beschränken."

Schließt das eine das andere aus?

KK
KUNO Kimba

24.05.2018 um 09:19 Uhr

Na ja auch der Arbeitgeber solle Planungssicherheit haben darum Tage und Person genau benennen

M
Moreno

24.05.2018 um 10:23 Uhr

Ist ja Euer Ding wie ihr die Freistellung aufteilt aber so macht es meiner Ansicht nach Null Sinn!

Ihre Antwort