Freistellung
Ich habe mal eine Frage zu dem Thema Freistellung. Wenn wir uns als BR jetzt entschließen eine Freistellung von 5 Personen à 1 Tag in der Woche, wie konkret muss das angegeben werden beim Beschluss? Die Personen benennen ist klar, aber muss denen auch ein Wochentag zugewiesen sein oder kann man das variabel entscheiden?
Community-Antworten (5)
24.05.2018 um 00:51 Uhr
Wie soll derArbeitgeber denn freistellen wenn er nicht weiß, wann? Wollt Ihr ihm jeden Freitag eine Liste für die kommende Woche zukommen lassen?
24.05.2018 um 01:02 Uhr
Macht lieber von eurem Recht Gebrauch, euch für die "erforderliche" Zeit nach § 37.2 BetrVG freizustellen, als euch auf ein starres und zu kleines Korsett zu beschränken.
24.05.2018 um 02:26 Uhr
Zitat (kratzbürste)" "Macht lieber von eurem Recht Gebrauch, euch für die "erforderliche" Zeit nach § 37.2 BetrVG freizustellen, als euch auf ein starres und zu kleines Korsett zu beschränken."
Schließt das eine das andere aus?
24.05.2018 um 09:19 Uhr
Na ja auch der Arbeitgeber solle Planungssicherheit haben darum Tage und Person genau benennen
24.05.2018 um 10:23 Uhr
Ist ja Euer Ding wie ihr die Freistellung aufteilt aber so macht es meiner Ansicht nach Null Sinn!
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