Hallo,
bei uns im Betrieb stehen die Betriebsratswahlen an. Gemäß Wahlausschreiben wurde die Sitzverteilung im Betriebsrat vom Wahlvorstand wie folgt festgelegt. Die Angestellten sind mit 5 Sitzen und die Beamten mit 2 Sitzen im Betriebsrat vertreten. Die Wahl wird nicht nach Gruppen getrennt, sondern in gemeinsamer Wahl durchgeführt.
Für mich stellen sich folgende Fragen:
Handelt es sich bei den Beamten um Arbeitnehmer nach den Betriebsverfassungsgesetz?
Haben Beamte aktives oder passives Wahlrecht?
Kann sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz so etwas wie ein Minderheitsschutz ableiten lassen?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.