Erstellt am 11.04.2006 um 15:40 Uhr von viktor
Vielleicht wählt Ihr einen Personalrat nach dem BPersVG? Oder der Wahlvorstand irrt sich irgend wie. Laut Kommentare zum BetrVG sind Beamte in privatwirtschaftlichen Betrieben (privatisierte Bahn oder Postbetriebe) Arbeitnehmer und daher als solche bei der wahl zu behandeln.
Minderheitenschutz gibt es nur für Männer oder Frauen.
Ich kenne keine Beamtenregelung beim betrVG.
Erstellt am 12.04.2006 um 08:17 Uhr von Jogi
Hallo Viktor,
da wir eine GmbH sind wir bei uns ein Betriebsrat nach dem BertVG gewählt.
Auf welchen Kommentar beziehen Sie sich bei der Aussage, dass Beamte Arbeitnehmer sind?
Nach meiner Recherche gibt es ein BAG Beschluß vom 28. März 2001 - 7 ABR 21/00, nachdem die Betriebsratswahl bereits deshalb anfechtbar ist, weil Beamte an ihr teilgenommen haben. Wahlberechtigt zum Betriebsrat sind nur Arbeitnehmer. Zu diesen gehören Beamte nach diesen Urteil nicht.
Erstellt am 12.04.2006 um 08:38 Uhr von Kölner
Das stimmt wohl Jogi.
Wenn man der 23. Aufl. von FESTL § 5 BetrVG RN 279 ff. folgen darf, so SIND in einigen Privatbetrieben Beamte mit einem speziellen AV wahlberechtigt. Auch gibt es Regelungen bei der Post und beim Luftfahrt-Bundesamt.
Im Regelfall sind sie jedoch noch NICHT wahlberechtigt. Eine gerichtliche Entscheidung (oder vielleicht auch gesetzgeberisches Eingreifen bzgl. BPersVG, LPersVG) erscheinen den Autoren dahingehend notwendig, um den Beamten ähnliche Rechte wie den Leiharbeitnehmern mit einer mehr als 3 monatigen Tätigkeit im Entleiherbetrieb, zu gestatten.
Erstellt am 12.04.2006 um 09:00 Uhr von viktor
Ich beziehe mich auf den Kommentar zum BetrVG von Däubler zu § 5 Randziffer 111a