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Absenkung der Arbeitszeit bei schwerbeh. Beamten?

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Pepsi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin seit letztem Jahr neue stellv. Schwerbehindertenvertreterin im öffentlichen Dienst und wurde von einem schwerbeh. Beamten (GdB 50 %) gefragt, ob er seine wöchentl. Arbeitzeit von 42 auf 40 Stunden ohne finanz. Auswirkung absenken kann? Es gibt Behörden (z.B. Finanzamt), bei denen das geht. Geht das auch bei einer kommunalen Behörde?

6.92002

Community-Antworten (2)

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Petrus

20.04.2007 um 17:25 Uhr

Was sagt denn eure Arbeitszeitverordnung zu diesem Thema? Die für euch gültige sollte euch euer Dienstherr geben oder zumindest benennen können...

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Pepsi

23.04.2007 um 12:29 Uhr

Wir haben seit 01.03.07 eine neue Arbeitszeitverordnung, aber da steht zu diesem Thema gar nichts, lediglich die festen Arbeitsbeginn und -schlusszeiten, wenn man nicht an der Gleitzeitregelung teilnimmt (warum auch immer, steht auch nicht drin, welche Ausnahmen es geben kann).

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