Absenkung der Arbeitszeit bei schwerbeh. Beamten?
Hallo,
ich bin seit letztem Jahr neue stellv. Schwerbehindertenvertreterin im öffentlichen Dienst und wurde von einem schwerbeh. Beamten (GdB 50 %) gefragt, ob er seine wöchentl. Arbeitzeit von 42 auf 40 Stunden ohne finanz. Auswirkung absenken kann? Es gibt Behörden (z.B. Finanzamt), bei denen das geht. Geht das auch bei einer kommunalen Behörde?
Community-Antworten (2)
20.04.2007 um 17:25 Uhr
Was sagt denn eure Arbeitszeitverordnung zu diesem Thema? Die für euch gültige sollte euch euer Dienstherr geben oder zumindest benennen können...
23.04.2007 um 12:29 Uhr
Wir haben seit 01.03.07 eine neue Arbeitszeitverordnung, aber da steht zu diesem Thema gar nichts, lediglich die festen Arbeitsbeginn und -schlusszeiten, wenn man nicht an der Gleitzeitregelung teilnimmt (warum auch immer, steht auch nicht drin, welche Ausnahmen es geben kann).
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