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Kündigungsfristen

G
Giftzwerg
Mai 2018 bearbeitet

Hallo Leute,jetzt habe ich mal eine Frage.

In §622 BGB (2) heißt es : (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,.....

Wenn zum Beispiel der AG mit Schreiben vom 29.Juni das Arbeitsverhältnis kündigt, dem AN aber erst am 02. Juli das Kündigungsschreiben zugeht, bedeutet das, dass das Arbeitsverhältnis

  • zum 31.Juli 2018 oder
  • zum 31.August 2018

beendet wird ?

Für Euere Antworten schon mal besten Dank im Voraus.

39806

Community-Antworten (6)

C
celestro

23.05.2018 um 15:04 Uhr

zum 31.August 2018

B
BRHamburg

23.05.2018 um 15:18 Uhr

Ganz so einfach ist das nicht. Warum geht die Kündigung erst zum 02.07 dem Arbeitnehmer zu? In 99% der Fälle hat celestro Recht. Nur wenn der Arbeitgeber belegen kann das er die Kündigung schon am 29.06 z.B. in den Briefkasten des Mitarbeiters geworfen hat, wird es problematisch.

P
Pjöööng

23.05.2018 um 16:28 Uhr

Doch! Hier muss ich celestro ausnahmsweise mal völlig Recht geben. Warum die Kündigung dem AN erst am 02.07. zugeht ist völlig Banane!

Der Zugang ist dann erfolgt wenn das Schreiben in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist (z.B. Briefkasten) und er regelmäßig davon Kenntnis genoommen habne kann (übliche Leerungszeit des Briefkastens).

B
BRHamburg

24.05.2018 um 22:10 Uhr

Aber genau das ist doch der Punkt. Wenn der AG unter Zeugen die Kündigung am 29.Juni in den Briefkasten des Mitarbeiters wirft, wird es schwierig zusagen die Kündigung ist erst am 02. Juli zugegangen weil er dann erst am Briefkasten war. Aber wie oben schon gesagt bin zu 99% auch der Meinung von Celestro. Nur es bringt halt nichts einfach nicht zum Briefkasten zugehen.

C
celestro

24.05.2018 um 22:49 Uhr

"Aber genau das ist doch der Punkt."

Der Punkt ist, das der TE deutlich sagt: "dem AN aber erst am 02. Juli das Kündigungsschreiben zugeht". Dieser Schilderung nach war es eben nicht schon vorher im Briefkasten, oder die Frage wurde unkorrekt gestellt. Dafür können wir dann aber nichts.

P
Pjöööng

25.05.2018 um 12:03 Uhr

Ich hasse dieses "Wenn eine andere Frage gestellt worden wäre, dann wäre Deine Antwort falsch gewesen" Spiel

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