Kündigungsfristen
Hallo Leute,jetzt habe ich mal eine Frage.
In §622 BGB (2) heißt es : (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,.....
Wenn zum Beispiel der AG mit Schreiben vom 29.Juni das Arbeitsverhältnis kündigt, dem AN aber erst am 02. Juli das Kündigungsschreiben zugeht, bedeutet das, dass das Arbeitsverhältnis
- zum 31.Juli 2018 oder
- zum 31.August 2018
beendet wird ?
Für Euere Antworten schon mal besten Dank im Voraus.
Community-Antworten (6)
23.05.2018 um 15:04 Uhr
zum 31.August 2018
23.05.2018 um 15:18 Uhr
Ganz so einfach ist das nicht. Warum geht die Kündigung erst zum 02.07 dem Arbeitnehmer zu? In 99% der Fälle hat celestro Recht. Nur wenn der Arbeitgeber belegen kann das er die Kündigung schon am 29.06 z.B. in den Briefkasten des Mitarbeiters geworfen hat, wird es problematisch.
23.05.2018 um 16:28 Uhr
Doch! Hier muss ich celestro ausnahmsweise mal völlig Recht geben. Warum die Kündigung dem AN erst am 02.07. zugeht ist völlig Banane!
Der Zugang ist dann erfolgt wenn das Schreiben in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist (z.B. Briefkasten) und er regelmäßig davon Kenntnis genoommen habne kann (übliche Leerungszeit des Briefkastens).
24.05.2018 um 22:10 Uhr
Aber genau das ist doch der Punkt. Wenn der AG unter Zeugen die Kündigung am 29.Juni in den Briefkasten des Mitarbeiters wirft, wird es schwierig zusagen die Kündigung ist erst am 02. Juli zugegangen weil er dann erst am Briefkasten war. Aber wie oben schon gesagt bin zu 99% auch der Meinung von Celestro. Nur es bringt halt nichts einfach nicht zum Briefkasten zugehen.
24.05.2018 um 22:49 Uhr
"Aber genau das ist doch der Punkt."
Der Punkt ist, das der TE deutlich sagt: "dem AN aber erst am 02. Juli das Kündigungsschreiben zugeht". Dieser Schilderung nach war es eben nicht schon vorher im Briefkasten, oder die Frage wurde unkorrekt gestellt. Dafür können wir dann aber nichts.
25.05.2018 um 12:03 Uhr
Ich hasse dieses "Wenn eine andere Frage gestellt worden wäre, dann wäre Deine Antwort falsch gewesen" Spiel
Verwandte Themen
Kündigungsfristen in Arbeitsverträgen
Im Betriebserat sind wir vor kurzem auf folgende Regelung bezüglich der Kündigungsfristen in einem Arbeitsvertrag gestoßen: "Kündigung: Das Arbeitsverhältnis ist für beide Seiten ordentlich kündbar.
Kündigungsfrist langjähriger Mitarbeiter
ÄlterHallo zusammen, wir haben Arbeitnehmer, die mehr als 20 Jahre im Unternehmen sind (nicht tarifgebunden) und die in ihren Arbeitsverträgen zur Kündigungsfrist folgenden Passus haben = "..der Vertrag
Kündigungsfristen Manteltarifvertrag/BGB
ÄlterHallo zusammen, ich habe ein Verständnisproblem und hoffe, dass ihr diesen Nebel beseitigen könnt... Es geht um die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer. Das BGB regelt unter §622 bekanntlich die je
Verlängerte Kündigungsfristen nur für Teamleiter - Möglichkeit/Recht die Kündigungsfristen in den AVs anzufechten bzw. ändern zu lassen?
ÄlterHallo zusammen, ich hätte auch mal eine Frage zu den Kündigungsfristen. Bei uns in den AVs für Teamleiter ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten festgelegt, mit der Begründung, dass wenn ein Teamlei
Kündigungsfristen?
ÄlterWelche Kündigungsfristen (Gesetzl.,tarifl., Arbeitsvertrag)gelten jeweils für den AG und AN? Wegen den unterschiedlichen Kündigungsfristen (Arb.vertrag, MTV Chemie §11, BGB §622) gilt hier das Günstig