Erstellt am 23.05.2018 um 13:04 Uhr von celestro
Erstellt am 23.05.2018 um 13:18 Uhr von BRHamburg
Ganz so einfach ist das nicht. Warum geht die Kündigung erst zum 02.07 dem Arbeitnehmer zu? In 99% der Fälle hat celestro Recht. Nur wenn der Arbeitgeber belegen kann das er die Kündigung schon am 29.06 z.B. in den Briefkasten des Mitarbeiters geworfen hat, wird es problematisch.
Erstellt am 23.05.2018 um 14:28 Uhr von Pjöööng
Doch! Hier muss ich celestro ausnahmsweise mal völlig Recht geben. Warum die Kündigung dem AN erst am 02.07. zugeht ist völlig Banane!
Der Zugang ist dann erfolgt wenn das Schreiben in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist (z.B. Briefkasten) und er regelmäßig davon Kenntnis genoommen habne kann (übliche Leerungszeit des Briefkastens).
Erstellt am 24.05.2018 um 20:10 Uhr von BRHamburg
Aber genau das ist doch der Punkt. Wenn der AG unter Zeugen die Kündigung am 29.Juni in den Briefkasten des Mitarbeiters wirft, wird es schwierig zusagen die Kündigung ist erst am 02. Juli zugegangen weil er dann erst am Briefkasten war. Aber wie oben schon gesagt bin zu 99% auch der Meinung von Celestro. Nur es bringt halt nichts einfach nicht zum Briefkasten zugehen.
Erstellt am 24.05.2018 um 20:49 Uhr von celestro
"Aber genau das ist doch der Punkt."
Der Punkt ist, das der TE deutlich sagt: "dem AN aber erst am 02. Juli das Kündigungsschreiben zugeht". Dieser Schilderung nach war es eben nicht schon vorher im Briefkasten, oder die Frage wurde unkorrekt gestellt. Dafür können wir dann aber nichts.
Erstellt am 25.05.2018 um 10:03 Uhr von Pjöööng
Ich hasse dieses "Wenn eine andere Frage gestellt worden wäre, dann wäre Deine Antwort falsch gewesen" Spiel