§6 Abs. 2 der WO besagt: Jede Vorschlagsliste soll mind. doppelt so viele Bewerber aufweisen, wie BR-Mitglieder zu wählen sind. In unserem Betrieb sind 7 BR-Mitglieder zu wählen. Bedeutet das, dass auf jeder Vorschlagssliste mind. 14 Bewerber aufgeführt werden müssen? Oder gilt das "soll" nur als Empfehlung und ist somit eine Kann-Bestimmung? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da in unserem Betrieb allgemein große Unklarheiten bzgl. der BR-Wahl herrschen.