Erstellt am 11.04.2006 um 12:49 Uhr von Michael-W
Ueber den Paragrafen sind wir auch gestolpert. Allerdings war unser Gedanke dann, wenn z.B. 7 gewaehlt werden, es stellen sich aber nur 10 Kandidaten zur Verfuegung, dann kann ja deshalb nicht die ganze Wahl den Bach runtergehen.
Und so haben wir es auch gehalten. In Absprache mit unserer Gewerkschaft (NGG...hier nochmal vielen Dank fuer die Hilfe bei der Einrichtung unseres ersten BR's) war das alles so o.k.
Gruss
Michael-W
Erstellt am 11.04.2006 um 12:53 Uhr von p.g.
Das ist, wie Du schon richtig vermutest, eine "soll" Bestimmung.
Es ist auch nicht zwingend erforderlich, dass auf jeder Vorschlagsliste 7 Bewerber stehen müssen. Es genügt auch ein Bewerber. Im Extremfall ist es sogar möglich, dass der Betriebsrat aus einer Person besteht.
Erstellt am 11.04.2006 um 12:59 Uhr von Heinz
Danke für die schnellen Antworten.
Heinz