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Anzahl Bewerber auf Wahlvorschlagslisten

H
Heinz
Nov 2016 bearbeitet

§6 Abs. 2 der WO besagt: Jede Vorschlagsliste soll mind. doppelt so viele Bewerber aufweisen, wie BR-Mitglieder zu wählen sind. In unserem Betrieb sind 7 BR-Mitglieder zu wählen. Bedeutet das, dass auf jeder Vorschlagssliste mind. 14 Bewerber aufgeführt werden müssen? Oder gilt das "soll" nur als Empfehlung und ist somit eine Kann-Bestimmung? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da in unserem Betrieb allgemein große Unklarheiten bzgl. der BR-Wahl herrschen.

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Community-Antworten (3)

M
Michael-W

11.04.2006 um 14:49 Uhr

Ueber den Paragrafen sind wir auch gestolpert. Allerdings war unser Gedanke dann, wenn z.B. 7 gewaehlt werden, es stellen sich aber nur 10 Kandidaten zur Verfuegung, dann kann ja deshalb nicht die ganze Wahl den Bach runtergehen. Und so haben wir es auch gehalten. In Absprache mit unserer Gewerkschaft (NGG...hier nochmal vielen Dank fuer die Hilfe bei der Einrichtung unseres ersten BR's) war das alles so o.k.

Gruss Michael-W

P
p.g.

11.04.2006 um 14:53 Uhr

Das ist, wie Du schon richtig vermutest, eine "soll" Bestimmung. Es ist auch nicht zwingend erforderlich, dass auf jeder Vorschlagsliste 7 Bewerber stehen müssen. Es genügt auch ein Bewerber. Im Extremfall ist es sogar möglich, dass der Betriebsrat aus einer Person besteht.

H
Heinz

11.04.2006 um 14:59 Uhr

Danke für die schnellen Antworten. Heinz

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