Knifflige Frage zur Wählerliste - wer weiß Rat?
Moin! Hach, BR-Wahlen sind doch ein Quell der Freude...
Also: wir haben einen Mitarbeiter, der einen halben Vertrag im Betrieb hat (als normaler Angestellter). Wir sind ein Forschungsinstitut und er hat ebenfalls eine halbe Stelle als Geschäftsführer eines Forschungs-Förderungs-Vereins, der dem Institut angegliedert ist. In dieser Funktion hat er durchaus Personalentscheidungsgewalt (im Forschungs-Förderungs-Verein), in seiner Funktion als 'normaler' Angestellter im Institut aber nicht. Jetzt ist es so, dass der Verein dem Institut unter anderem auch beratend zu Seite steht. Wir hatten diesen Mitarbeiter nicht mit auf der Wählerliste, haben ihn aber auf Einspruch dagenen und nach bestem Gewissen raufgesetzt. Jetzt haben wir wiederum einen Einspruch dagegen. Jetzt sind die Fragen:
- Gehört er drauf oder eher nicht?
- Können wir ihn so einfach wieder streichen?
Naja, ich würde mich über jede hilfreiche Antwort freuen...
Gruß Hans W.
Community-Antworten (3)
11.04.2006 um 11:09 Uhr
So wie Du das schreibst würde ich dazu tendieren, ihn auf die Liste zu setzen. Wichtig ist die Tätigkeit in dem Betrieb, in dem gewählt wird.
Natürlich wäre die tatsächliche Verzahnung von Betrieb und Institut zu prüfen, aber das kann man wohl von der Ferne nicht tun. Hierwäre eine Rechtsberatung anzuraten.
11.04.2006 um 12:37 Uhr
Letztendlich kann, ob Arbeitnehmer oder leitender Angestellter, doch nur ein Richter endscheiden. Setzt den Kollegen auf die Liste, wenn jemand was dagegen hat, soll er doch zum Gericht gehen, um eine Klärung herbeiführen zu lassen.
Sonst gibt es immer einen Schlauen, der es besser weiß.
bernd
11.04.2006 um 12:43 Uhr
Danke euch beiden! :-)
Ich denke, wir werden ihn raufsetzen und Bernds Vorschlag beherzigen. Hoffentlich hat es sich damit...
Gruß Hans W.
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