Moin!
Hach, BR-Wahlen sind doch ein Quell der Freude...

Also: wir haben einen Mitarbeiter, der einen halben Vertrag im Betrieb hat (als normaler Angestellter). Wir sind ein Forschungsinstitut und er hat ebenfalls eine halbe Stelle als Geschäftsführer eines Forschungs-Förderungs-Vereins, der dem Institut angegliedert ist. In dieser Funktion hat er durchaus Personalentscheidungsgewalt (im Forschungs-Förderungs-Verein), in seiner Funktion als 'normaler' Angestellter im Institut aber nicht. Jetzt ist es so, dass der Verein dem Institut unter anderem auch beratend zu Seite steht.
Wir hatten diesen Mitarbeiter nicht mit auf der Wählerliste, haben ihn aber auf Einspruch dagenen und nach bestem Gewissen raufgesetzt. Jetzt haben wir wiederum einen Einspruch dagegen.
Jetzt sind die Fragen:
- Gehört er drauf oder eher nicht?
- Können wir ihn so einfach wieder streichen?

Naja, ich würde mich über jede hilfreiche Antwort freuen...

Gruß
Hans W.