Erstellt am 10.04.2006 um 23:02 Uhr von w-j-l
Er kann sein Amt als BR-Vorsitzender jederzeit niederlegen. Er bleibt damit aber weiterhin Mitglied des BR.
Erstellt am 11.04.2006 um 06:30 Uhr von Frank B.
Wichtig dabei ist, hat er das Amt des Vorsitzenden niedergelegt, ist es nicht mehr möglich in dieser Amtszeit noch einmal Vorsitzender zu werden!!!
Siehe Kommentierung zum §26 BetrVG.
Erstellt am 11.04.2006 um 10:15 Uhr von Rollie
Hallo Frank B.,
Wenn Du auf die Kommentierung verweist, könntest Du das konkretisieren, als welche, welche Ausgabe etc.
Das erleichtert das Nachlesen ;-)
Erstellt am 11.04.2006 um 18:33 Uhr von Ramses II
"Wichtig dabei ist, hat er das Amt des Vorsitzenden niedergelegt, ist es nicht mehr möglich in dieser Amtszeit noch einmal Vorsitzender zu werden!!!
Siehe Kommentierung zum §26 BetrVG."
Das ist doch Quatsch!