Ein Kanditat auf 2 Vorschlagslisten - hat der auch nach Ablauf der Einreichungsfrist noch drei Tage um zu erklären, welche Kandidatur zählt?
Hallo bin im WV und habe folgende Frage die Frist für die Vorschlagliste ist am 10.04.06 12Uhr abgelaufen. 2 Minuten vor Fristende wurde eine 2 Liste eingereicht und mußten daraufhin feststellen das ein Kanditat auf beiden Listen steht. hat dieser Kanditat noch die 3 Tages frist oder muß dieser aus beiden Listen gestichen werden
Community-Antworten (4)
10.04.2006 um 23:55 Uhr
hallo Elvis, fordert ihn schriftlich auf, sich für eine der beiden Listen zu entscheiden, sollte er sich nicht innerhalb dieser 3 Tage kundtun, fliegt er aus beiden Listen raus. Gruss Mona-Lisa
10.04.2006 um 23:56 Uhr
§ 6 Abs. 7 der Wahlordnung sagt dazu:
"Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann nur auf einer Vorschlagsliste vorgeschlagen werden. Ist der Name dieser Person mit ihrer schriftlichen Zustimmung auf mehreren Vorschlagslisten aufgeführt, so hat sie auf Aufforderung des Wahlvorstands vor Ablauf von drei Arbeitstagen zu erklären, welche Bewerbung er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so ist die Bewerberin oder der Bewerber auf sämtlichen Listen zu streichen."
Franz
11.04.2006 um 00:01 Uhr
Hallo Mona Lisa meine Kollegin war auf einen WV Lehrgang und diese meint das diese 3 Tagesfrist nur innerhalb der Frist für die Vorschlagslisten sein muß. Ist diese Aussage richtig?
11.04.2006 um 00:24 Uhr
Das ist definitiv falsch. Die Nachfristen zum Beseitigen von heilbaren Mängeln der Listen sind unabhängig vom Ende der Einreichungsfrist.
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