Teilnahme an BR-Sitzung trotz Krankschreibung
Hallo Schwarmwissen.
Folgendes Anliegen.
Ein Mitarbeiter, gleichzeitig BR-Mitglied ist während seiner Schicht, wohl aufgrund von Kreislaufbeschwerden umgefallen. Würde von einem Kunden gefunden, der den Notarzt alarmiert, da der Kollege sehr stark blutete und auch nich klar artikulieren könnte.
Wie sich später heraus stellte: Jochbeinbruch, Kieferbruch, 6 Zähne mussten entfernt werden.
Jetzt allerdings der Oberhammer wie ich finde.
Er kommt als wenn nix gewesen wäre 3 Tage nach seiner OP und während seiner Krankschreibung zur BR-Sitzung und stempelt auch noch dafür an.
Wie seht Ihr hier die Rechtslage?
Laut eigener Aussage war sein Blutverlust nicht unerheblich und seine OP war ebenfalls nicht ohne.
Wie kann es sein, das hier ein Arzt angeblich das Ok gibt das BR Mandat wahrzunehmen, aber das Arbeiten bis auf weiteres untersagt?
Ist es möglich hier einen Besuch beim Vertrauensarzt / Betriebsarzt anzuordnen?
Kann der Arbeitgeber hier arbeitsrechtlich vorgehen (Kündigung)?
Community-Antworten (3)
22.05.2018 um 17:38 Uhr
Sollen wir hier Tips für den Arbeitgeber machen? Wenn der Kollege sich gesund genug für eine Betriebsratssitzung fühlt dann ist es so!
22.05.2018 um 17:52 Uhr
"Wie seht Ihr hier die Rechtslage?"
Er hat das Recht an den Sitzungen teilzunehmen, wenn er das für möglich hält.
"Wie kann es sein, das hier ein Arzt angeblich das Ok gibt das BR Mandat wahrzunehmen, aber das Arbeiten bis auf weiteres untersagt?"
Durchaus vorstellbar ... aber um es genau zu erfahren, wirst Du wohl den Arzt fragen müssen.
"Ist es möglich hier einen Besuch beim Vertrauensarzt / Betriebsarzt anzuordnen?"
Sehe ich nicht ... wofür auch ? Glaubst Du, er könne auch wieder arbeiten ?
"Kann der Arbeitgeber hier arbeitsrechtlich vorgehen (Kündigung)?"
Kündigung ? NEIN ! einzig diesen Punkt hier: "und stempelt auch noch dafür an." könnte man ggf. aufgreifen. Er ist von der Arbeitspflicht befreit. Wie wirkt sich das Einstempeln aus ? Generiert er damit (aufgrund der Krankschreibung) Überstunden ? mMn bräuchte der AG das nicht zu akzeptieren. Also quasi: "Du darfst kommen, aber dann ist es Privatvergnügen".
22.05.2018 um 18:11 Uhr
"Eine Betätigung für den Betriebsrat ist Arbeitnehmern während einer Krankschreibung nicht grundsätzlich verboten. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt/M. (Az.: 15 Ca 5387/03) in einem aktuellen Urteil festgestellt. Die Richter gaben damit der Klage einer Krankenschwester gegen ein Altenheim statt und erklärten die wegen angeblicher Täuschung ausgesprochene fristlose Kündigung für unwirksam." von Klinik in 2011 geantwortet, hier im Forum
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