Erstellt am 19.02.2023 um 21:45 Uhr von Eisfee
Solange es die Genesung nicht gefährdet kann das Mitglied teilnehmen, ich würde es trotzdem vor einer Sitzung dem BA mitteilen, damit für dich kein Ersatzmitglied geladen wird.
Es kommt also darauf an was man hat, selbst hab ich das auch gemacht. Ich durfte nicht schwer heben und stundenlang stehen, also hat eine Sitzung nicht meine Genesung gefährdet.
AZ 15 Ca 5387/03 Urteil Arbeitsgericht Frankfurt.
Erstellt am 20.02.2023 um 09:37 Uhr von dieschi
Däubler/Klebe/Wedde §25 Rn. 17a BetrVG
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BRM führt nicht zwangsläufig zur Amtsunfähigkeit oder Verhinderung!
Zum Nachlesen: https://www.jota-rechtsanwaelte.de/aktuelles/blog/betriebsverfassung/arbeitsunfaehigkeit-als-verhinderungsgrund-fehlerquelle-bei-betriebsratsbeschluessen
Erstellt am 20.02.2023 um 13:44 Uhr von Enigmathika
1. ja
2. nein
3. ist gar nicht notwendig