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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahme an der Betriebsrat Sitzung trotz Krankheit.

H
Haja
Feb 2023 bearbeitet

Meine Frage bezieht sich grundsätzlich auf das Thema "Teilnahme an einer Betriebsrat Sitzung eines Betriebsrat Mitglied trotz Krankheit " Darf dieses Mitglied wie gesagt daran teilnehmen obwohl eine Krankschreibung vorliegt? Muss dieses Mitglied sich beim Chef dazu das okay geben lassen? Und, kann diese Teilnahme auch vom Arzt bestätigt werden.

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Community-Antworten (3)

E
Eisfee

19.02.2023 um 22:45 Uhr

Solange es die Genesung nicht gefährdet kann das Mitglied teilnehmen, ich würde es trotzdem vor einer Sitzung dem BA mitteilen, damit für dich kein Ersatzmitglied geladen wird. Es kommt also darauf an was man hat, selbst hab ich das auch gemacht. Ich durfte nicht schwer heben und stundenlang stehen, also hat eine Sitzung nicht meine Genesung gefährdet.

AZ 15 Ca 5387/03 Urteil Arbeitsgericht Frankfurt.

D
dieschi

20.02.2023 um 10:37 Uhr

Däubler/Klebe/Wedde §25 Rn. 17a BetrVG Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BRM führt nicht zwangsläufig zur Amtsunfähigkeit oder Verhinderung!

Zum Nachlesen: https://www.jota-rechtsanwaelte.de/aktuelles/blog/betriebsverfassung/arbeitsunfaehigkeit-als-verhinderungsgrund-fehlerquelle-bei-betriebsratsbeschluessen

E
enigmathika

20.02.2023 um 14:44 Uhr

  1. ja
  2. nein
  3. ist gar nicht notwendig

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