WA-Teilnahme trotz Krankschreibung?
Hallo Mitstreiter,
unser WA-Vors. ist erkrankt auf längere Zeit. Jetzt wäre es für den WA gut wenn es eine Möglichkeit gäbe dass er trotz Krankschreibung an der nächsten WA-Sitzung teilnehemen kann. Gibt es da eine Möglichkeit? Er ist auch BRM. Könnte der WA auch bei Ihm privat "tagen"? Gibt es im BetrVG bzw. im Fitting/Däubler eine Aussage?
Danke für die Infos im Voraus
Community-Antworten (1)
31.03.2008 um 12:11 Uhr
@klinik,
Bei Krankheit können Sie trotzdem an der Betriebsratssitzung teilnehmen
Wenn es Ihre Gesundheit zulässt, können Sie auch bei einer attestierten Arbeitsunfähigkeit an der Betriebsratssitzung teilnehmen. Der Arbeitgeber darf aus der Teilnahme nicht einfach folgern, dass das teilnehmende Mitglied dann ja auch seine Arbeit verrichten könnte. So ist nach einhelliger Richtermeinung beispielsweise die Teilnahme an einer 2-stündigen Betriebsratssitzung nicht mit den Belastungen einer Vollzeitbeschäftigung vergleichbar. Auch eine Verzögerung der Genesung darf der Arbeitgeber hier nicht unterstellen. So beispielsweise das Arbeitsgericht Frankfurt/Main in seinem Urteil vom 27.1.2004, Az. 15 Ca 5387/03. Der Arbeitgeber darf also weder eine Abmahnung schreiben und schon gar nicht deshalb kündigen.
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