Erstellt am 22.05.2018 um 13:08 Uhr von celestro
Wenn Sie an der Sitzung teilgenommen hat, hat Sie ein Recht auf einen "Auszug" aus dem Protokoll. Aber eben auch "nur" den Teil, wo Sie bei war.
Erstellt am 23.05.2018 um 03:13 Uhr von Vamo
hallo, der Arbeitgeber hat kein recht auf den Einblick in Dokumente / Protokolle oder ander Dinge Wahlunterlagen. wie oben schon erwähnt, hat der Arbeitgeber das recht zu dem Tagesordnungspunkt an dem er Teil genommen hat einen Auszug zu bekommen.
Erstellt am 23.05.2018 um 07:31 Uhr von Kuno Kimba
ja und es ist kein Protokoll es ist eine Niederschrift