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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf der Wahlvorstand für die BR-Wahl auch kandidieren?

F
Frieda
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ich will wirklich wissen wo man das nachlesen kann!? -unter Suchen geht nichts Klaus !!!! MfG frieda

3.05401

Community-Antworten (1)

P
Peter

10.04.2006 um 15:02 Uhr

Ja, sie dürfen! Alle AN die gem. §8 BetrVG wählbar sind, haben das Recht für die BR-Wahl zu kandidieren. Das gilt auch für Mitglieder des Wahlvorstandes.

guckst Du auch hier:

http://www.betriebsratswahl.de http://www.wahlvorstand.de

Das Handbuch ist besonders zu empfehlen

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