Erstellt am 20.05.2018 um 14:04 Uhr von samira
Vielleicht habt ihr den AG mit euren Bedenken und Widerspruch überzeugt. Ist doch gut. Wo ist das Problem?
Ihr könnt ja auch den AN einfach mal fragen.
Erstellt am 20.05.2018 um 14:06 Uhr von krambambuli
Außerdem Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses ist ja nicht das gleiche. Die K-Frist muss doch erst ablaufen.
Ich finde auch, dass Ihr mehr Kontakt zu dem betroffenen AN haben solltet.
Erstellt am 20.05.2018 um 18:24 Uhr von Bella2007
Der AN war die ganze Zeit krank. Es geht ja nicht darum, dass wir den AN los haben wollen oder so. Sondern...kann der AG nach einer Anhörung, der BR gab keine Stellungnahme, entscheiden die Kündigung nicht auszusprechen (was ja toll ist). Aber das Wichtigste: sollte diese Entscheidung dem BR nicht wenigstens als Information mitgeteilt werden?
Erstellt am 20.05.2018 um 18:53 Uhr von kratzbürste
Ihm ist vielleicht aufgefallen, was dem BR nicht aufgefallen ist. Es kommt nicht darauf an was war, sondern wie die Zukunftsprognose ist und ob er z.B. auch ein BEM Gespräch angeboten hat. Aber tatsächlich : die K-Frist läuft noch.
Aber informieren muss der AG nicht extra.