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Anhörung ohne Kündigung

B
Bella2007
Mai 2018 bearbeitet

Hallo, im März lag uns eine Kündigung vor. Der Mitarbeiter würde zum 15.05.2018 gekündigt. Nun musste der BR feststellen, dass der Mitarbeiter noch immer arbeitet. Hat der AG nun doch keine Kündigung ausgesprochen? Geht das? Muss er dem BR dies nicht mitteilen?

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Community-Antworten (4)

S
samira

20.05.2018 um 16:04 Uhr

Vielleicht habt ihr den AG mit euren Bedenken und Widerspruch überzeugt. Ist doch gut. Wo ist das Problem? Ihr könnt ja auch den AN einfach mal fragen.

K
krambambuli

20.05.2018 um 16:06 Uhr

Außerdem Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses ist ja nicht das gleiche. Die K-Frist muss doch erst ablaufen. Ich finde auch, dass Ihr mehr Kontakt zu dem betroffenen AN haben solltet.

B
Bella2007

20.05.2018 um 20:24 Uhr

Der AN war die ganze Zeit krank. Es geht ja nicht darum, dass wir den AN los haben wollen oder so. Sondern...kann der AG nach einer Anhörung, der BR gab keine Stellungnahme, entscheiden die Kündigung nicht auszusprechen (was ja toll ist). Aber das Wichtigste: sollte diese Entscheidung dem BR nicht wenigstens als Information mitgeteilt werden?

K
kratzbürste

20.05.2018 um 20:53 Uhr

Ihm ist vielleicht aufgefallen, was dem BR nicht aufgefallen ist. Es kommt nicht darauf an was war, sondern wie die Zukunftsprognose ist und ob er z.B. auch ein BEM Gespräch angeboten hat. Aber tatsächlich : die K-Frist läuft noch. Aber informieren muss der AG nicht extra.

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