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eingruppierung bei verschiedenen Tägigkeiten

H
Hummer321
Dez 2020 bearbeitet

Hallo, wir sind nicht tarifgebunden lehnen uns aber an tarifliche Regelungen an. Dazu meine Frage: wenn ein AN teilweise hochwertige und teilweise einfachere Tätigkeiten erfüllt, wie wird dann eingruppiert? Gibt es dazu eine Regelung die üblicherweise bei den verschiedenen TV angewandt wird?

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Community-Antworten (2)

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krambambuli

20.05.2018 um 10:14 Uhr

Dazu müsstet ihr euch den Tarif vornehmen, an dem ihr anlehnt. Üblicher Weise steht dort unter einem Punkt "Allgemeine Entgeltbestimmungen"(oder ähnlich) etwas zu dem Thema.

Also etwa, dass so eingruppiert wird, was über 50% der Tätigkeit ausmacht und ggf. Zulagen gewährt werden müssen.

M
Moreno

22.05.2018 um 11:01 Uhr

Hallo Hummer321 ist die Frage lehnt Ihr Euch zu 100% an den Tarif an, dann könnt ihr auch die Regelung nehmen die dort stehen. Oder pickt sich Euer AG nur einige Punkte aus dem Tarif raus dann kann es durchaus sein, dass so was nicht geregelt ist und Ihr ein BV abschließen solltet.

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