Tätigkeit nach Ende der Freistellung mit ca. 30% weniger Gehalt zumutbar?
Ist es zulässig, einem Betriebsratsmitglied nach Ende seiner Freistellung einen Job anzubieten, der zwei Gehaltsgruppen (ca. 30 % weniger Gehalt) unter seiner alten Tätigkeit liegt? Begründung: es ist kein gleichwertiger Job vorhanden (angeblich), obwohl durch Eigenkündigungen in der alten Abteilung des Betriebsratsmitglieds genügend Stellen frei wären.
Community-Antworten (4)
08.04.2006 um 12:29 Uhr
Du warst das freigestellte BRM und stellst eine solche Frage? Ich wäre schwer irritiert!
§ 15 Abs. 2 KSchG, § 37 Abs. 4 BetrVG und bedarfsorientiert § 38 Abs. 4 BetrVG
08.04.2006 um 12:29 Uhr
hallo Moecke, auch wenn dieser Job gundsätzlich mit weniger Gehalt dotiert ist, muss der Arbeitgeber 1, oder 2 Jahre den Gehalt, den er als freigestellter Betriebsrat hatte, weiterzahlen! Nachzulesen im § 38 Rn. 91 - 96 BetrVG Gruss Mona-Lisa
08.04.2006 um 12:33 Uhr
@Kölner, wer sagt, dass Moecke selbst betroffen ist? Mona-Lisa
08.04.2006 um 12:40 Uhr
Ich hatte doch den Konjunktiv verwendet! ;-)
Verwandte Themen
Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
ÄlterIn unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen. Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass d
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
ÄlterGuten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein
Freistellung wegen Arbeitsunfähigkeit
ÄlterHallo liebes Forum! Folgende Situation: Wir möchten gerne eine Vollzeit-Freistellung für die BR-Arbeit beanspruchen. Diese Freistellung soll auf Wunsch mehrerer BR-Mitglieder auf vier Personen aufg
Neuwahl der Freistellungen
ÄlterHallo zusammen, unser Gremium besteht aus 15 Mitgliedern (die Berechnung der BR - Sitzverteilung erfolgte nach D’Hondt), davon sind 3 Freigestellt ( Vorsitzender, Stellvertretender und ein Mitglied
Freistellung BRV - wie geht man am Besten vor ??
ÄlterHallo, wir in der letzten Woche in der BR-Sitzung den Beschluß gefasst, den BRV zeitweise frei zustellen, wie folgt: Freistellung eines Betriebsratsmitglieds von der beruflichen Tätigkeit Se