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Wir haben einen freigestellten ohne Absprache mit dem AG gewählt - Was nun?

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Vanessa
Jan 2018 bearbeitet

wir sind alle ganz frisch im BR und haben in der kon.-sitzung neben allem anderen auch bereits einen freigestellten gewählt, und haben nun erst gehört das dieses erst mit dem ag beraten werden musste. was nun? da es immer einen FG gab, dachten wir eigentlich ist es egal wer das macht.

für eure hilfe im voraus meinen dank

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Community-Antworten (1)

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Mona-Lisa

08.04.2006 um 10:31 Uhr

guten Morgen Vanessa, egal isses nicht, im § 38 Rn. 45 / 46 BetrVG steht`s sehr gut beschrieben, was beachtet werden muss. .... (46), Unterbleibt die Beratung mit dem Arbeitgeber, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Freistellungswahl. Sie kann jedoch die Anfechtung der Wahl rechtfertigen. Auch kann eine offensichtlich grundlose oder böswille Unterlassung der Beratung als grober Verstoss gegen die dem BR obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen angesehen werden. Gruss Mona-Lisa

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