Aushang des Wahlergebnisses - wann muss das geschehen?
Hallo Kolegen Wann muß das Wahlergebnis ausgehängt werden. Wir hatten am 29.03.06 unsere Wahl und am 03.04.06 stand der BR fest.Unser WV wollte das Ergebnis unverzüglich (spätesten innerhalb 1 Woche) später Aushängen.Unser AG verzögert es in dem erunserem WV untersagt in unsere Objekte zu gehen. Er droht: wenn unser WV dieses doch tut, würde der WV mit Arbeitsrechtlichen Folgen rechnen dürfen.Meine Fragen sind:
- kann der AG das untersagen ?
- kann der WV deswegen die Einigungsstelleanrufen ?
Danke im vorraus
BR Horst
Community-Antworten (1)
07.04.2006 um 18:56 Uhr
Hi,
nach WO §18 ist der WV verpflichtet, die Namen der BR-Mitglieder in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben. Der AG muss dies ermöglichen. Bei so einem Verhalten ist Milde fehl am Platz, da würde ich lieber gleich zum Arbeitsgericht laufen und eine einstweilige Verfügung beantragen.
Viele Grüße Klaus
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