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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fristen bei der BR-Wahl - wann kann gewählt werden wenn es noch keinen BR gibt?

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Chris10271
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, kurze Fragen zur Betriebsratswahl. Hier in unseren Niederlassung gab es bisher noch keinen Betriebsrat, wir denken aber drüber nach. Sind wir an Fristen gebunden, müssen wir bis zum Ende der Wahlperiode (Ende Mai) wählen? Ich gehe davon aus das es nicht so ist, da es bisher hier noch keinen BR gab und wir erst seit ca. einem Jahr gemeinsam in den gleichen Räumlichkeiten sitzen. Ich hoffe mir kann kurzfristg jemand helfen. Danke im voraus.

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Community-Antworten (2)

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Frank B.

07.04.2006 um 15:56 Uhr

Bei Neugründung ist man nicht unbedingt an den regelmäßigen Wahlzeitraum gebunden. Im Fall einer Neugründung richten sich die Fristen nach der Berufung des Wahlvorstandes. Am besten ihr lasst euch von eurer Gewerkschaft beraten.

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tom

07.04.2006 um 19:26 Uhr

Hallo Chris! Kurzfristige Hilfe? So dringend? Je nach Belegschaftsstärke gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie Du verfahren kannst! Also, wieviel seid Ihr? Ich hoffe, nicht über 50, da es dann nicht lange bis zum ersten BR braucht!!!

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