Erstellt am 07.04.2006 um 13:56 Uhr von Frank B.
Bei Neugründung ist man nicht unbedingt an den regelmäßigen Wahlzeitraum gebunden.
Im Fall einer Neugründung richten sich die Fristen nach der Berufung des Wahlvorstandes.
Am besten ihr lasst euch von eurer Gewerkschaft beraten.
Erstellt am 07.04.2006 um 17:26 Uhr von Tom
Hallo Chris!
Kurzfristige Hilfe? So dringend?
Je nach Belegschaftsstärke gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie Du verfahren kannst!
Also, wieviel seid Ihr? Ich hoffe, nicht über 50, da es dann nicht lange bis zum ersten BR braucht!!!