Erstellt am 07.04.2006 um 12:10 Uhr von Tom
Das braucht Dich nicht zu beeindrucken!
Genausogut hätte der Kollege über die Haarfarbe seiner Schwiegermutter abstimmen lassen können!
Solange Ihr die Voraussetzungen nach §1 BetrVG erfüllt, kann nichts passieren! Die BR-Gegner müssen ja nicht wählen gehen!
Beispiel:
13 wahlberechtigte AN > nach §9 ein Betriebsrat zu wählen > mindestens 1 Kollege kandidiert > bereits 1 Stimme würde ihm reichen, um das Amt zu bekleiden!!!
Also - keine Panik!
Erstellt am 07.04.2006 um 12:40 Uhr von Olaf0412
Stimmt.
Der BR hat die Pflicht, spätestens 10 Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand einzusetzen.
Besteht acht Wochen vor ABlauf der Amtszeit kein WV, so wird er auf Antrag von 3 Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft durch das Arbeitsgericht eingesetzt (§ 16 BetrVG).
Also wie Tom schon schreibt: keine Panik!
Erstellt am 07.04.2006 um 14:03 Uhr von Kölner
@Olaf0412
Ich bin jetzt schon eine ganze Zeit in meine Gedanken zutiefst versunken, damit sich mir Deine Aussage in Bezug zur Fragestellung erschliesst.
Der Bezug ist m.E. nur insofern herzustellen, als dass Du unheimlich "weitergedachte" Gedanken verwendet hast bei Deiner Antwort und Du dann ein Konstrukt entwickelt hast hinsichtlich einer möglichen bevorstehenden Wahl des BR's vor Ort.
Korrigier mich,wenn sich der ICE Deiner Gedanken als ganz normaler D-Zug darstellen sollte und ich nur auf einem falschen Bahnhof stehe.
Erstellt am 07.04.2006 um 14:11 Uhr von Olaf0412
Ok, hier nochmal per Regionalexpress, mit Halt in Köln.... ;-)
Eigentlich wollte ich nur ausdrücken, dass ein solcher Brief für den A..... ist, und welches der einzig mögliche Weg nach Ende der Amtszeit des BR ist.
Ich bin davon ausgegangen, dass dieser Zeitpunkt im Hause "Ulla" gerade erreicht ist und man evtl versuchen wollte, eine Neuwahl des BR zu verhindern.
Und jetzt heisst es: Wochenendeeee!!!!!!!
Erstellt am 07.04.2006 um 14:17 Uhr von Kölner
Felix Olaf0412!
Deine Gedanken sind mir unheimlich!