Betriebsversammlungen
Hallo liebe Kollegen,
ich soll demnächst meine erste Betriebsversammlung für unser Unternehmen abhalten und möchte meine 300 Mitarbeiter gerne mit vielen neuen Infos versorgen. Hier ist meine Frage: Was darf ich überhaupt als BRV erzählen? Gibt es dafür eine Übersicht?
Gruss Hansen
Community-Antworten (6)
18.05.2018 um 11:48 Uhr
Du darfst alles erzählen, was nicht geheim ist. Also persönliche Daten von Mitarbeitern z.B. wären tabu. Es darf eigentlich sehr viel erzählt werden, eine Übersicht gibt es darüber aber sicher nicht. Wäre viel zu aufwendig zu erstellen.
18.05.2018 um 11:50 Uhr
Kann ich auch hier über die aktuelle wirtschaftliche Lage im Unternehmen berichten? Da unser Unternehmen selbst nie macht.
Ebenso würde ich gerne über aktuelle Gehaltsverhandlungen berichten und warum es noch zu keinem Abschluss gekommen ist, ist das rechtens?
18.05.2018 um 12:11 Uhr
"Kann ich auch hier über die aktuelle wirtschaftliche Lage im Unternehmen berichten?"
Grundsätzlich ja. Wenn Du da also keine geheimen Zahlen (z.B. Preise von Produkten etc.) raus gibst, spricht nichts dagegen.
Allerdings ... § 43 Abs. 2 Satz 3 BetrVG:
Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden.
"Ebenso würde ich gerne über aktuelle Gehaltsverhandlungen berichten und warum es noch zu keinem Abschluss gekommen ist, ist das rechtens?"
Klar. Nur solltest Du mit Vorwürfen gegen AG oder andere Personen vorsichtig sein (sofern zutreffend).
18.05.2018 um 12:32 Uhr
Hallo Hansen,
du als BRV leitest zwar die Betriebsversammlung aber ihr als BR-Gremium macht sie. Es sind auch nicht deine 300 Mitarbeiter. Was ich damit sagen will, passe auf, dass du dich nicht zum "Chef" des BR machts, den gibt es nicht! Und Gehaltsverhandlungen sind den Gewerkschaften zugeordnet, da gibt es für den BR nichts zu verhandeln.
18.05.2018 um 16:10 Uhr
Wir laden für solche Anlässe die Geschäftsführung zur Berichterstattung und Vertreter der Gewerkschaft zur Tarifsituation ein. Allerdings achten wir darauf, dass der Geschäftsführer bzw. Vertreter nach seinem Vortrag wieder geht (unser Hausrecht).
18.05.2018 um 23:22 Uhr
"Allerdings achten wir darauf, dass der Geschäftsführer bzw. Vertreter nach seinem Vortrag wieder geht (unser Hausrecht)."
Der AG hat ein Teilnahmerecht für die regulären Betriebsversammlungen (§ 43 Abs. 2 BetrVG). Euer Hausrecht geht nicht soweit ihn grundlos raus zu werfen.
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