bei uns im betrieb arbeiten ca. 200 monteure auf baustellen in deutschland nach den regelungen des bmtv
nun verlangt unser arbeitgeber, dass verschiedene mitarbeiter im sogenannten "grenznahen Ausland" , also zb. polen tätig werden sollen
es wird behauptet das unsere monteure nicht nur einen arbeitsvertrag haben, der sich auf einsätze in deutschland beschränkt, sondern insbesondere für zeitlich überschaubare einsätze im in- und ausland einsetzbar wären
ich warte jetzt seit gestern nach anfrage auf diese "arbeitsverträge"
? habe ich als br ein recht auf kopien der arbeitsverträge aller im betrieb beschäftigten mitarbeiter ?
mfg