Personalakte - haben Arbeitnehmer das Recht Kopien aus ihrer Personalkte zu machen?
huhu, haben Arbeitnehmer das Recht Kopien aus ihrer Personalkte zu machen , oder sich die ganze Akte kopieren zu lassen wenn es keine Tariflichen vereinbarungen gibt ? Wenn ja auf welcher grundlage ?
Community-Antworten (2)
28.09.2006 um 08:53 Uhr
Vor geraumer Zeit wurde eine ähnliche Frage schon mal gestellt....., hilft dir das hier weiter?
Ein Arbeitnehmer hat kein Recht darauf, dass ihm die Personalakten oder einzelne Unterlagen hieraus zur Verfügung gestellt oder überlassen werden. Er kann sich jedoch Notizen machen oder -auf seine Kosten- Fotokopien herstellen lassen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 31.03.1981, AZ: 2 Sa 79/80).
28.09.2006 um 08:53 Uhr
Hallo claw, hier ein Auszug der Kommentierung zu §83 BetrVG von LexisNexis:
Das Recht auf Einsichtnahme in die Personalakten besteht jederzeit, vor allem innerhalb der Arbeitszeit , und ist an keine Richtlinien gebunden. Es muss dem Betroffenen gestattet sein, sich Auszüge und Fotokopien anzufertigen. Aus der umfassenden Auskunftspflicht in personellen Angelegenheiten, die der Unternehmer gegenüber dem Betriebsrat hat ( § 99 ), und aus der Formulierung des § 83 Abs. 1 ergibt sich, dass der Betriebsrat zumindest dann von sich aus Einblick in die Personalakten nehmen kann, wenn der betreffende Arbeitnehmer sein Einverständnis erklärt hat.
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