Bei uns stehen BR-Wahlen an und ich habe fristgerecht gegen die Wählerliste Einspruch erhoben. Was sind nun die Konsequenzen, neben Überprüfung des Sachverhaltes?
Erstellt am 07.04.2006 um 09:42 Uhr von floh hallo, der wv hat die wählerliste zu prüfen und ggf. zu verbessern. gruß floh