Einspruch gegen Wählerliste - was passiert dann?
Bei uns stehen BR-Wahlen an und ich
habe fristgerecht gegen die Wählerliste Einspruch erhoben. Was sind nun die Konsequenzen, neben Überprüfung des Sachverhaltes?
Community-Antworten (1)
07.04.2006 um 11:42 Uhr
hallo, der wv hat die wählerliste zu prüfen und ggf. zu verbessern.
gruß
floh
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